Mitteilung Kanton

Regierung ermöglicht Ausbau von Sonderschulplätzen

Symbolbild eines bunten Schulzimmers
Symbolbild eines bunten Schulzimmers

Im Kanton St.Gallen werden weitere Sonderschulplätze benötigt. Die Regierung hat eine Rechtsgrundlage geschaffen, welche es den privaten Sonderschulen ermöglicht, ihre Kapazitäten auszubauen und damit weitere Plätze zu schaffen.

Die Raumsituation an den St.Galler Sonderschulen ist sehr angespannt. Gemäss Volksschulgesetz haben das Bildungsdepartement und die Sonderschulen gemeinsam sicherzustellen, dass jeder Schülerin und jedem Schüler mit einer Verfügung zur Sonderschulung ein entsprechender Platz zur Verfügung steht. Diese Pflicht kann derzeit nicht erfüllt werden, da die Kapazitätsgrenzen erreicht sind und zusätzlicher Schulraum insbesondere wegen fehlender Finanzierungsmöglichkeiten nicht oder nicht rechtzeitig geschaffen werden kann.

Die Regierung anerkennt diese Problematik und hat mit dem III. Nachtrag zur Sonderschulverordnung eine Lösung für die Finanzierung der notwendigen Erweiterungen geschaffen. Der Kanton kann neu Ersatz- und Neubauten oder den Erwerb von Liegenschaften über Darlehen und über Pauschalen zur Deckung von Amortisation und Verzinsung des Fremdkapitals unterstützen. Voraussetzung ist, dass der Bedarf im Raumprogramm ausgewiesen und für die Erfüllung der Leistungsvereinbarung erforderlich ist. Dies schafft eine tragfähige Grundlage für den notwendigen Ausbau der Sonderschulplätze.

Entsprechende Bauvorhaben werden vom Bildungsdepartement in Zusammenarbeit mit dem Finanz- sowie dem Bau- und Umweltdepartement geprüft, priorisiert und dem Kantonsrat im Rahmen des entsprechenden Budgets gestaffelt zur Bewilligung beantragt. Für das Jahr 2026 sollen im Budget bereits zwei Vorhaben berücksichtigt werden. Weitere Vorhaben werden gestaffelt in den nächsten Jahren folgen.

Es ist die zweite Massnahme, welche die Regierung trifft, um dem Mangel an Sonderschulplätzen zu begegnen. Mit dem II. Nachtrag zur Sonderschulverordnung vom 15. März 2025 hat die Regierung die Möglichkeit geschaffen, dass Schulträger für die «Beschulung im Einzelfall» einen jährlichen Kantonsbeitrag von 15'000 Franken beantragen können, wenn für eine Schülerin oder einen Schüler trotz rechtskräftiger Verfügung kein Sonderschulplatz zur Verfügung steht. Beide Regelungen sind als Übergangslösung bis zur Totalrevision des Volkschulgesetzes zu verstehen. Unabhängig davon ist das Bildungsdepartement bemüht, gemeinsam mit den privaten Sonderschulträgern auf das kommende Schuljahr hin zusätzliche Plätze zu schaffen.