Mitteilung Kanton

Staatswirtschaftliche Kommission präzisiert Zuständigkeiten und Informationsrechte

Kommissionsarbeit
Kommissionsarbeit

Die Staatswirtschaftliche Kommission (StwK) des Kantonsrates hat die Botschaft und den Erlassentwurf für den XXXI. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates verabschiedet. Damit sollen die in der Kantonsverfassung verankerten Zuständigkeiten der Staatswirtschaftlichen Kommission klarer im Geschäftsreglement abgebildet werden. Zudem werden die Informationsrechte der ständigen Kommissionen präzisiert.

Die Staatswirtschaftliche Kommission des Kantonsrates hat die Aufsicht über die Regierung, der ihr nachgeordneten Behörden und Dienststellen, der kantonalen Fachstelle für Datenschutz sowie der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten. In den vergangenen Prüfungsjahren hat sich diese Aufgabe insbesondere bei Aktiengesellschaften und Stiftungen mit kantonaler Beteiligung wegen Vorbehalten seitens dieser Organisationen als herausfordernd erwiesen.

Unter dem Vorsitz von Kantonsrat Dominik Gemperli, Goldach, beantragt die Staatswirtschaftliche Kommission nun eine Präzisierung ihrer Zuständigkeiten im Geschäftsreglement des Kantonsrates.

Stärkung der Oberaufsicht

Die Staatswirtschaftliche Kommission beantragt, im Geschäftsreglement klarzustellen, dass die ihr zugewiesene Oberaufsicht auch ausgegliederte Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie Private umfasst, soweit ihnen Staatsaufgaben übertragen sind. Damit unterstehen insbesondere nicht nur die selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten wie Hochschulen, sondern sämtliche Organisationen mit kantonaler Beteiligung der parlamentarischen Oberaufsicht.

Präzisere Informationsrechte

Die vorgeschlagenen Änderungen halten zudem fest, dass die parlamentarischen Kommissionen Anspruch auf sämtliche für ihre Arbeit erforderlichen Informationen haben. Die Kommission entscheidet eigenständig, wie sie ihre Informationsrechte ausübt. Diesbezügliche Entscheide der Kommission können nicht an den Kantonsrat weitergezogen werden. Damit wird die Rechtssicherheit erhöht und die Wirksamkeit der parlamentarischen Aufsicht gestärkt.

Der Kantonsrat wird an der Herbstsession 2025 die vorberatende Kommission bestellen. Die Botschaft und der Entwurf sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch neues Fenster unter der Geschäftsnummer 27.25.03 zu finden.