Grünes Licht für Pilotversuche mit E-Collecting

Der Kanton St.Gallen will ab 2026 als erster Kanton Pilotversuche mit E-Collecting durchführen. Die vorberatende Kommission begrüsst die Möglichkeit, Referenden und Initiativen zukünftig ortsunabhängig und sicher elektronisch unterzeichnen zu können. Sie beantragt dem Kantonsrat Eintreten. Da mit dem Sammeln von Unterschriften für Referenden und Initiativen ein zentrales politisches Recht betroffen ist, sollen die parlamentarischen Kontrollbefugnisse gestärkt werden.
In der Novembersession 2018 hat der Kantonsrat die Motion 42.18.14 «Einführung von E-Collecting im Kanton St.Gallen» gutgeheissen. Mit dem IX. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative wird diese Motion umgesetzt. E-Collecting ist das Sammeln von elektronischen Unterschriften zur Unterstützung von Initiativen und Referenden. Es vereinfacht das Unterschriftensammeln und verhindert falsche und mehrfache Unterzeichnungen, weil die Unterschriften automatisiert mit dem Stimmregister abgeglichen werden. Dadurch werden auch die Gemeinden entlastet, da sie weniger handschriftliche Unterschriften bescheinigen müssen.
Die vorberatende Kommission hat die Vorlage unter der Leitung von Kommissionspräsident Philipp Egger, Jonschwil, beraten. Sie unterstützt den von der Regierung vorgeschlagenen Weg, E-Collecting im Rahmen von Pilotversuchen mit einer Fixanteillösung einzuführen. Damit können wertvolle Erfahrungen gesammelt und bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt Anpassungen vorgenommen werden. Vorerst sollen höchstens 50 Prozent der für das Zustandekommen eines Begehrens erforderlichen gültigen Unterschriften elektronisch gesammelt werden können. Die Regierung erhält jedoch die Kompetenz, diesen Anteil per Verordnung auf bis zu 75 Prozent zu erhöhen.
Zentrales politisches Recht betroffen – parlamentarische Kontrolle sicherstellen
Die Kommission begrüsst die Möglichkeit, durch E-Collecting den Unterschriften-Sammelprozess zu vereinfachen und allenfalls neue Bevölkerungsgruppen zur politischen Teilhabe zu bewegen. Gleichzeitig anerkennt sie, dass das Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden ein verfassungsrechtlich geschütztes politisches Recht ist. Das elektronische Verfahren, das für die Pilotversuche gewählt wird, muss deshalb benutzerfreundlich sein, den Sicherheitsanforderungen an eine zweifelsfreie Authentifizierung der unterstützenden Person genügen und die datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie das Stimmgeheimnis einhalten.
Die parlamentarische Kontrolle über die Pilotversuche ist aus Sicht der Kommission zudem unerlässlich. Der Kantonsrat soll darum die Möglichkeit erhalten, die elektronische Abgabe von Unterschriften wieder aussetzen zu können. Zudem soll die Regierung eingeladen werden, dem Kantonsrat innert sieben Jahren nach Vollzugsbeginn des IX. Nachtrags zum Gesetz über Referendum und Initiative (sGS 125.1; abgekürzt RIG) einen Bericht sowie Botschaft und Entwurf zur Weiterführung der E-Collecting- Bestimmungen zu unterbreiten. Dabei soll die Regierung insbesondere mögliche verfassungsrechtliche Konsequenzen sowie die Möglichkeit der Aufhebung dieser Bestimmungen prüfen.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Sommersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Herbstsession 2025 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche) und im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.25.01 zu finden.