Strassengesetz für attraktive Velowege anpassen

Die neue Mountainbike-Strategie des Kantons St.Gallen und der dazugehörige Nachtrag zum Strassengesetz zielen auf die Planung und Umsetzung attraktiver Mountainbike-Routen. Die vorberatende Kommission hat die Vorlage beraten und beantragt dem Kantonsrat Eintreten.
Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Bundesgesetz über Velowege und die Motion 42.20.17 «St.Gallen braucht eine Mountainbike-Strategie» haben einen Nachtrag zum Strassengesetz ausgelöst. Dieser Nachtrag zielt auf die Planung und Umsetzung attraktiver Mountainrouten im Kanton St.Gallen. Da Mountainbike-Routen ebenfalls im Bundesgesetz über Velowege erwähnt werden, sollen auch diese Routen verbessert werden.
Die vorberatende Kommission hat unter dem Vorsitz von Bruno Dudli, Oberbüren, den Gesetzesentwurf und die Mountainbike-Strategie beraten. Ziel der Strategie ist, mit einem guten Wegnetz und Signalisationen die Velofahrten zu kanalisieren, damit der Schutz der Natur gewährleistet wird. Die Kommission begrüsst die angedachte Koexistenz von Bikerinnen und Bikern sowie Wandernden auf den Wegen. Fragen zum Unterhalt und zur Haftung konnten in der Kommission geklärt werden. Die Kommission erkennt die Notwendigkeit der Strategie und befürwortet die Stossrichtung der angedachten Massnahmen. Sie beantragt dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Frühjahrssession in erster Lesung und voraussichtlich in der Sommersession 2025 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sind im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.24.15 zu finden.