Mitteilung Kanton

Kommission befürwortet «Kantonsstrasse zum See»

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Mit dem neuen Autobahnanschluss Witen und der «Kantonsstrasse zum See» will die Regierung die Region Rorschach vom hohen Verkehrsaufkommen entlasten. Die vorberatende Kommission begrüsst das Vorhaben und beantragt dem Kantonsrat Eintreten.

Aufgrund der ungenügenden Anbindung an das Nationalstrassennetz leidet die Region Rorschach seit Jahren unter einem hohen Verkehrsaufkommen auf seinen Hauptverkehrsachsen. Mit dem neuen Autobahnanschluss Witen, dem Zubringer «Kantonsstrasse zum See» sowie weiteren Begleitmassnahmen soll der Verkehr an den Siedlungsrand verlegt und entflechtet werden. Gleichzeitig werden das Entwicklungsgebiet Froheim in Goldach und das Industriegebiet Blumenfeld in Rorschach erschlossen. Die Kostenbeteiligung des Kantons am Autobahnanschluss Witen mit Zubringer umfasst 69,5 Millionen Franken. Die Gesamtkosten für die «Kantonsstrasse zum See» belaufen sich auf 206,7 Millionen Franken. Die Finanzierung erfolgt vollumfänglich über den zweckgebundenen Strassenfonds.

Die vorberatende Kommission hat den Kantonsratsbeschluss über den Bau der «Kantonsstrasse zum See» mit Kostenbeteiligung am «Anschluss Witen mit Zubringer» sowie den dafür benötigten XIII. Nachtrag über den Kantonsstrassenplan unter der Leitung von Kommissionspräsident Martin Sailer, Wildhaus-Alt St.Johann, in Goldach beraten. Sie liess sich vom Bau- und Umweltdepartement und dem Bundesamt für Strassen umfassend informieren und besichtigte den geplanten Strassenverlauf vor Ort.

Lebens- und Wirtschaftsraum stärken

Eine Mehrheit der Kommission begrüsst das Vorhaben. Sie sieht im neuen Autobahnanschluss Witen, der «Kantonsstrasse zum See» und den weiteren Begleitmassnahmen ein durchdachtes Gesamtkonzept, das den langjährigen Verkehrsproblemen in der Region entgegenwirkt. Durch die bessere Anbindung an das Nationalstrassennetz und die Entlastung der Quartiere vom Verkehr wird die Region als Lebens- und Wirtschaftsraum gestärkt. Teilweise kritisch gewertet wird jedoch der Verlust von Kulturland sowie das Risiko einer chemischen Belastung des Bodens, was zusätzliche Kosten verursachen könnte. 

Eine Minderheit der Kommission unterstützt das Vorhaben nicht. Aus ihrer Sicht wurden zwar punktuell gute Lösungen gefunden. Das Gesamtprojekt werde jedoch den Herausforderungen des Klimawandels und den Bedürfnissen einer nachhaltigen Mobilität nicht gerecht.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Frühjahrssession in erster Lesung und voraussichtlich in der Sommersession 2025 in zweiter Lesung. Die Botschaft und die Entwürfe der Regierung  sind auf der Webseite des Kantonsrates (Geschäftssuche), im Ratsinformationssystem unter den Geschäftsnummern 36.24.01 / 36.24.02 zu finden.