Mitteilung Kanton

Werkbeiträge und Atelieraufenthalte zu vergeben

Man sieht das Werk "Supernatural Standby" von Aramis Navarro.
Man sieht das Werk "Supernatural Standby" von Aramis Navarro.

Das Amt für Kultur des Kantons St.Gallen schreibt 18 Werkbeiträge sowie 4 Atelierstipendien in Rom und Berlin aus. Kulturschaffende aus verschiedenen Sparten können sich bis 20. Februar 2025 bewerben.

Ein Bild in einer Ausstellung, ein Konzert oder ein Tanzstück auf der Bühne, ein Buch in der Hand: Hinter jedem dieser Kunstwerke steht ein Suchprozess, eine Phase der Ideenfindung, eine Recherche. Der Kanton St.Gallen fördert genau diesen Anfang eines künstlerischen Prozesses: Mit jährlich 18 Werkbeiträgen à 20'000 Franken erhalten Kulturschaffende einen Freiraum, um Ideen auszuarbeiten, die künstlerische Arbeit weiterzuentwickeln und Vorhaben umzusetzen. Der Prozess – nicht das Ergebnis – steht bei den Werkbeiträgen im Vordergrund.

Die Werkbeiträge richten sich an Kulturschaffende aus den Sparten «Angewandte Kunst und Design», «Bildende Kunst», «Geschichte und Gedächtnis», «Literatur», «Musik» sowie «Tanz und Theater». Ziel der Förderung ist es, Innovationskraft, Eigenverantwortung und Selbstwahrnehmung der Kulturschaffenden zu stärken.

Dreimonatige Aufenthalte in einer Metropole

Neben den Werkbeiträgen bietet der Kanton St.Gallen dreimonatige Atelieraufenthalte in Rom und Berlin an. Diese ermöglichen es Kulturschaffenden, aus ihrer gewohnten Umgebung auszubrechen und in einer Metropole neue Inspiration zu finden. Sie können vor Ort Projekte angehen, die von der einzigartigen Atmosphäre der Stadt oder allgemein vom urbanen Raum inspiriert sind. In der Römer Wohnung sind aktuell folgende Zeitfenster verfügbar: Dezember 2025 bis Februar 2026, Juni bis August 2026 und September bis November 2026.

Zusätzlich steht ein Atelieraufenthalt in Berlin zur Verfügung, von April bis Juni 2026. Dies dank einer Kooperation mit dem Amt für Kultur des Fürstentums Liechtenstein, das seine Berliner Atelierwohnung alle zwei Jahre auch für St.Galler Kulturschaffende öffnet.

Beiträge an die berufliche Vorsorge

 

Die Werkbeiträge und Atelieraufenthalte werden aus dem kantonalen Lotteriefonds finanziert. Damit verbunden sind auch Vorsorgebeiträge, mit denen der Kanton St.Gallen ein Zeichen für die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden setzt: Wer einen Beitrag in die berufliche Vorsorge einzahlt, erhält vom Kanton denselben Betrag zusätzlich überwiesen – bis zu 6 Prozent des Werkbeitrags, maximal 1'200 Franken. Dieses Angebot gilt analog für die Atelierstipendien und unterstreicht das Engagement des Kantons für die nachhaltige Unterstützung der Kulturschaffenden.  

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren läuft ab sofort über die Webseite des Amtes für Kultur. Interessierte können sich bis zum 20. Februar 2025 für einen Werkbeitrag oder Atelieraufenthalt bewerben. Die Entscheide fallen bis Ende Mai 2025.

Anmeldeformular für die Werkbeiträge und weitere Infos:

https://www.sg.ch/kultur/kulturfoerderung/foerderung-beantragen/werkbeitraege.html

Anmeldeformular für die Atelierwohnungen in Rom und Berlin:

https://www.sg.ch/kultur/kulturfoerderung/foerderung-beantragen/kulturwohnung.html