Rhesi-Verfahrensgesetz entlastet Gemeinden
Das Jahrhundert-Hochwasserschutzprojekt Rhesi macht aufgrund seiner Grösse und Komplexität ein eigenes Verfahrensgesetz nötig. Um sämtliche kantonalen und kommunalen Verfahren zielgerichtet und zeitnah führen zu können, schlägt die Regierung deren Konzentration beim Kanton vor. Die Gemeinden sind damit einverstanden.
Für die Umsetzung des Jahrhundert-Hochwasserschutzprojekts Rhesi auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen soll mit dem Rhesi-Verfahrensgesetz ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren auf kantonaler Ebene eingeführt werden. Damit schafft der Kanton ein einheitliches Vorgehen für die notwendigen kantonalen und kommunalen Planungs- und Bewilligungsverfahren. Ziel ist es, die komplexen Prozesse besser aufeinander abstimmen zu können. Die betroffenen Rheintaler Gemeinden werden zudem entlastet, da auf Stufe Gemeinde keine Verfahren mehr nötig sind. Die Gemeinden werden zum Gesamtprojekt nochmals Stellung nehmen können.
Die Vernehmlassung zum Gesetz fand vom 17. Juni bis 31. August 2024 statt. Die betroffenen Gemeinden, die Wasserversorger der Region Rheintal und die Internationale Rheinregulierung als Bauherrin nahmen die Vorlage im Grundsatz gut auf. Der Kanton prüfte einzelne Anliegen und Bemerkungen der Verfahrensteilnehmenden kritisch und nahm diese wo möglich in die Vorlage auf.
Die Regierung hat die überarbeitete Botschaft und den Gesetzesentwurf verabschiedet und dem Kantonsrat zugeleitet.