Kanton verfügt Abschuss eines Jungwolfes
Nach der Zustimmung des Bundes verfügt der Kanton St.Gallen den Abschuss eines Jungwolfes aus dem Gamserrugg-Rudel. Damit macht der Kanton von der Möglichkeit der eidgenössischen Jagdverordnung Gebrauch, Wolfsrudel proaktiv zu regulieren. Zudem hat der Kanton auch für zwei weitere Rudel Anträge zur Regulation eingereicht.
Mit dem Abschuss von Jungwölfen will der Kanton Schäden bei Nutztieren verhindern, welche die Wölfe später trotz Schutzmassnahmen verursachen werden. Zudem sollen die Wölfe durch Rudelregulationen scheu behalten werden. Die Regulationen sind ab September 2024 unter gewissen Umständen und der Zustimmung des Bundes möglich.
Beim neuen Wolfsrudel am Gamserrugg hat der Bund die Regulation gutgeheissen. Die Hälfte der diesjährigen Jungwölfe dürfen damit abgeschossen werden. Da im Moment nur noch drei Jungtiere im Rudel nachgewiesen wurden, verfügt der Kanton den Abschuss eines Tieres.
Am 31. August konnte der Kanton Graubünden auch die Vermehrung des Calanda-2-Rudels nachweisen. Da sich dessen Elterntiere auch im St.Galler Taminatal bewegen, beantragte der Kanton St.Gallen zusammen mit dem Kanton Graubünden hier ebenfalls die Rudelregulation. Am 12. September konnte zudem die Reproduktion des Schilt-Rudels nachgewiesen werden. Das bedeutet, dass sich alle drei Wolfsrudel im Kanton St.Gallen vermehren. Auch für das Schilt-Rudel, das im Sommer Schäden an Nutztieren im Schilstal verursachte, beantragte der Kanton die Regulation.
Das Schilt-Rudel und das Calanda-2-Rudel leben in einer Region, in der es weitere Rudel gibt. Deshalb könnten hier zwei Drittel der Jungwölfe abgeschossen werden. Welche Rudel reguliert werden dürfen, entscheidet der Bund. Nach dessen Einwilligung kann der Kanton die entsprechenden Abschüsse verfügen.