Strassenfinanzierung sicherstellen
Die Strassenverkehrssteuer soll den künftigen Veränderungen der Fahrzeugeigenschaften Rechnung tragen. Insbesondere soll das Steuersystem die zunehmende Elektromobilität berücksichtigen. Die Kommission begrüsst den Bericht und die Vorlage der Regierung. E-Bikes und Mofas will sie von der Steuer befreien.
Die Regierung beantwortet mit dem Bericht und der Botschaft verschiedene parlamentarische Vorstösse, die auf eine Änderung der Strassenfinanzierung abzielten. Aktuell sind Elektrofahrzeuge während bis zu vier Jahren vollständig von der Motorfahrzeugsteuer befreit und anschliessend werden sie lediglich zu 50 Prozent besteuert. Da immer mehr Fahrzeuge elektrisch betrieben werden, reduzieren sich dadurch die Einnahmen der Motorfahrzeugsteuern. Das Steuersystem muss deshalb so angepasst werden, dass es unabhängig von der Antriebsart genügend Einnahmen generiert, um die Kosten des Strassenverkehrs finanzieren zu können.
Die Regierung hatte eine umfassende Auslegeordnung vorgenommen und diese in die Vernehmlassung gegeben. Sie schlägt vor, die Fahrzeugbesteuerung bei Personenwagen und Motorrädern zu 70 Prozent auf das Gewicht und zu 30 Prozent auf die Leistung abzustützen. Zusätzlich soll ein ertragsneutrales Bonus-/Malussystem eingeführt werden (Malus bezahlt Bonus), welches sich an der Energie-Etikette des Bundes orientiert. Bei den übrigen Fahrzeugen, insbesondere bei Lieferwagen, Lastwagen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen bleibt es bei der Besteuerung nach Gewicht.
Die vorberatende Kommission hat die Vorlage unter dem Vorsitz von Adrian Gmür, Bütschwil-Ganterschwil, beraten. Die Kommission begrüsst die vorgeschlagene Stossrichtung der Regierung. Sie beantragt, auf die Erwähnung von Wasserstoff oder Elektrizität im Gesetzestext zu verzichten, damit das Anreizsystem technologieneutral ist. Weiter möchte die Kommission Motorfahrräder (E-Bike und Mofas) von der Strassenverkehrssteuer befreien. Die Nutzung von E-Bikes soll damit finanziell attraktiver werden.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Herbstsession in erster Lesung und voraussichtlich in der Wintersession 2024 in zweiter Lesung. Der Bericht sowie die Botschaft und der Entwurf der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 40.24.03/22.24.04 zu finden.