Kantonsrat bereitet sich auf neue Amtsdauer vor
Für die Amtsdauer 2024/2028 wurden vier Fraktionen gebildet. Die neuen Fraktionsgrössen haben Auswirkungen auf die Sitzverteilung in den Kommissionen und den vom Kantonsrat gewählten Behörden. In der neuen Amtsdauer werden zudem 104 Ratsmitglieder ihre Ratsarbeit vollständig elektronisch verrichten. Lediglich 16 Ratsmitglieder haben erklärt, die Beratungsunterlagen weiterhin auf Papier erhalten zu wollen.
Ab Juni 2024 wird der St.Galler Kantonsrat parteipolitisch und personell erheblich anders zusammengesetzt sein. Von den 120 Mitgliedern des Kantonsrates sind 20 Mitglieder neu. Das Durchschnittsalter der Ratsmitglieder beträgt 49,40 Jahre (2023: 51,4 Jahre), das älteste Ratsmitglied ist 68 Jahre alt, das jüngste Ratsmitglied ist 25-jährig. Der Frauenanteil im Kantonsrat ist von 29,17 Prozent auf 28,33 Prozent (34 Frauen, 86 Männer) gesunken.
Die grösste Berufsgruppe bilden mit 18,4 Prozent weiterhin die Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten sowie weitere voll- und hauptamtliche Exekutivmitglieder (2023: 23 Prozent), gefolgt von den Unternehmerinnen und Unternehmern mit 12,5 Prozent (2023: 16 Prozent). Stärker vertreten sind die Landwirtinnen und Landwirte mit neu ebenfalls 12,5 Prozent (2023: 8 Prozent).
Veränderungen bei Fraktionen und Kommissionen
Das Präsidium des Kantonsrates hat sich in seiner letzten Sitzung mit der Vorbereitung der Amtsdauer 2024/2028 befasst. Es bestätigt die Fraktionen des Kantonsrates in der von den Parteien gemeldeten Zahl, Grösse und Zusammensetzung. In der neuen Amtsdauer gehören alle 120 Ratsmitglieder einer der vier folgenden Fraktionen an:
– SVP-Fraktion: 42 Mitglieder (41 SVP, 1 EDU);
– SP-GRÜNE-GLP-Fraktion: 30 Mitglieder (18 SP, 6 GRÜNE, 6 GLP);
– Die Mitte-EVP-Fraktion: 29 Mitglieder (27 Die Mitte, 2 EVP);
– FDP-Fraktion: 19 Mitglieder (19 FDP).
Die Veränderung der Fraktionsgrössen hat Auswirkungen auf den Schlüssel für die Sitzverteilung in den ständigen und vorberatenden Kommissionen. Dabei möchte die Mehrheit des Präsidiums an der bisherigen Kommissionsgrösse von 15 Mitgliedern festhalten. Diskutiert wurde, inwiefern die Mehrheitsverhältnisse im Kantonsrat auch in den Kommissionen abgebildet werden sollen und ob zum Beispiel mit kleineren Kommissionen dem Anliegen eines effizienteren Ratsbetriebs entsprochen werden könnte.
Der Schlüssel für die Sitzverteilung in den Kommissionen berechnet sich weiterhin nach dem von den eidgenössischen und kantonalen Wahlen bekannten Hagenbach-Bischoff-Verfahren. Die 15 Sitze werden wie folgt verteilt:
– 5 SVP-Fraktion;
– 4 SP-GRÜNE-GLP-Fraktion;
– 4 Die Mitte-EVP-Fraktion;
– 2 FDP-Fraktion.
Bei den Präsidien der ständigen Kommissionen beantragt das Präsidium dem Kantonsrat, an der bisherigen Zuteilung festzuhalten:
– Rechtspflegekommission: FDP-Fraktion;
– Staatswirtschaftliche Kommission: Die Mitte-EVP-Fraktion;
– Finanzkommission: SVP-Fraktion.
Auf die Mitte der Amtsdauer 2024/2028 soll das Präsidium der Rechtspflegekommission zur Mitte-EVP-Fraktion und das Präsidium der Staatswirtschaftlichen Kommission zu SP-GRÜNE-GLP-Fraktion wechseln.
Behörden mit Wahl durch den Kantonsrat
Für die Sitzverteilung in den Behörden, deren Mitglieder vom Kantonsrat gewählt werden, wendet der Kantonsrat ebenfalls den nach dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren berechneten Kommissionsschlüssel an.
Der Rat der Pädagogischen Hochschule St.Gallen (PHSG-Rat) ist das oberste Organ der Pädagogischen Hochschule St.Gallen. Der Schlüssel für die Sitzverteilung im PHSG-Rat der Amtsdauer 2024/2028 lautet wie folgt:
– 2 SVP-Fraktion;
– 2 SP-GRÜNE-GLP-Fraktion;
– 2 Die Mitte-EVP-Fraktion;
– 1 FDP-Fraktion.
Anspruch auf den vakanten Sitz hat die Mitte-EVP-Fraktion.
Der Bildungsrat ist die oberste Schulbehörde des Kantons St.Gallen. Er beaufsichtigt die Volks- und Mittelschulen. Der Schlüssel für die Sitzverteilung im Bildungsrat der Amtsdauer 2024/2028 lautet wie folgt:
– 4 SVP-Fraktion;
– 3 SP-GRÜNE-GLP-Fraktion;
– 3 Die Mitte-EVP-Fraktion;
– 1 FDP-Fraktion..
Anspruch auf die drei vakanten Sitze hat die SVP-Fraktion.
Umstellung auf elektronische Ratsarbeit
Mit dem XXIV. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (Geschäfts-Nr. 27.23.01) beschloss der Kantonsrat, von der Zustellung der Beratungsunterlagen in Papierform auf die elektronische Ratsarbeit umzustellen. Das heisst, dass Ratsmitglieder die Beratungsunterlagen zwar weiterhin auf Papier erhalten können, sie dies aber bestellen müssen. Lediglich 16 Ratsmitglieder haben erklärt, die Beratungsunterlagen weiterhin auf Papier erhalten zu wollen; 104 Ratsmitglieder werden ihre Ratsarbeit vollständig elektronisch verrichten.