WILWEST: Optimierungen stossen auf Zustimmung
Die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsprüfung von WILWEST liegen vor. Mit zusätzlichen Massnahmen soll das Projekt hinsichtlich Nachhaltigkeit weiter optimiert werden. Im Rahmen des dritten Austausches zwischen den Regierungsvertretungen der Kantone St.Gallen und Thurgau und den Fraktionsdelegationen beider Kantonsparlamente wurden die Stossrichtungen zur Zukunft von WILWEST intensiv diskutiert. Auch wenn einzelne Massnahmen durchaus unterschiedlich bewertet wurden, waren sich im Grundsatz alle einig: das Vorhaben ist auf dem richtigen Weg.
Da nach dem Nein in der Volksabstimmung die ursprünglich vorgesehene Entwicklung des Wirtschaftsareals Wil West durch den Kanton St.Gallen nicht mehr möglich ist, sollen die im Eigentum des Kantons St.Gallen stehenden Grundstücke auf dem Gebiet des Kantons Thurgau verkauft werden. Um den Vorbehalten, die im Zuge der Abstimmung gegen das Vorhaben vorgebracht wurden, Rechnung zu tragen, wurde in der Folge der Dialog mit den Fraktionsdelegationen beider kantonalen Parlamente aufgenommen. Gemeinsam wurde entschieden, das von Fachleuten bereits als sehr nachhaltig eingestufte Projekt nochmals eingehend auf Verbesserungsmöglichkeiten zu überprüfen.
Sehr Gutes kann noch besser werden
In der Zwischenzeit wurde das Gesamtvorhaben WILWEST einer Nachhaltigkeitsprüfung durch externe Fachleute unterzogen. Dabei bestätigte sich, dass das Projekt hinsichtlich Nachhaltigkeit schon vorbildlich ist. Es kann aber mit zusätzlichen Massnahmen noch weiter optimiert werden.
Die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsprüfung wurden den Fraktionsdelegationen am dritten Aus-tausch vorgestellt. Verbesserungspotential wurde in folgenden Bereichen identifiziert:
- Nachhaltiger Umgang mit dem beschränkten Gut Boden: bessere Ausnutzung, weniger Flächenversiegelung, zusätzliche Kompensation von Fruchtfolgeflächen im Kanton St.Gallen.
- Nachhaltige Mobilität: weniger Autoverkehr und weniger Parkplätze.
- Anpassung an die Klimaveränderung und Förderung der Biodiversität: mehr Grünraum und mehr Wasserflächen.
- Nachhaltiger Betrieb des Areals: Adressbildung und Nutzung steuern.
- Nachhaltiges Bauen und nachhaltige Energieversorgung: Stärkeres Engagement für den Klimaschutz.
- Durchführung einer Areal-Zertifizierung gemäss dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz SNBS.
Martin Hitz, Präsident Netzwerk Nachhaltiges Bauen Schweiz NNBS, gab Einblick in die Methodik zur Eruierung der Massnahmen. Dabei betonte er, dass WILWEST hinsichtlich Nachhaltigkeit schon bisher vorbildlich gewesen sei und bei konsequenter Umsetzung der Optimierungsmass-nahmen eine Arealentwicklung mit nationaler Strahlkraft entstehen kann. Zentral ist, dass die Massnahmen im Gleichgewicht aller drei Dimensionen der Nachhaltigkeit, also Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt umgesetzt werden.
Auf dem richtigen Weg
Im Rahmen des Austausches setzten sich die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen mit den präsentierten Erkenntnissen und mit den vorgesehenen Stossrichtungen auseinander. Obwohl intensiv und teilweise kontrovers diskutiert wurde, waren sich alle einig, dass die Abklärungen fundiert durchgeführt und alle ursprünglichen Bedenken aus den Fraktionen behandelt wurden. Der eingeschlagene Weg sei richtig und solle fortgesetzt werden. Wichtig sei nun aber, dass die zentralen Massnahmen in eine verbindliche Form gebracht würden. Diskutiert wurde auch die geforderte Volksabstimmung im Kanton St.Gallen zum Verkauf der Grundstücke. Die Regierungsvertreter des Kantons St.Gallen machten deutlich, dass dieses Anliegen aufgenommen wird und vorgesehen ist, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, die dem fakultativen Referendum untersteht. Dies indem der Verkauf der Grundstücke an zusätzliche Aufwertungs- und Bodenverbesserungsmassnahmen von Fruchtfolgeflächen durch den Kanton St.Gallen auf seinem Kantonsgebiet geknüpft wird.
Entscheide im Jahr 2025
Es ist vorgesehen, die verschiedenen Optimierungsvorschläge und die Inputs aus dem Austausch mit den Fraktionen in einem Bericht darzulegen. Der Bericht wird mit den Botschaften zum eigentlichen Grundstücksgeschäft den beiden Parlamenten zugestellt und Teil der parlamentarischen Diskussionen sein. Die Entscheide der Parlamente sind in der ersten Hälfte des Jahres 2025 zu erwarten.