Stationäre Langzeitpflege: Zuständigkeit neu geregelt
Die Regierung hat im Rahmen der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes und mit Unterstützung einer externen Beratungsfirma beschlossen, die Zuständigkeit für die stationäre Langzeitpflege neu zu regeln. Das Gesundheitsdepartement ist neu auch für die Aufsicht über Betagtenheime zuständig. Das Departement des Innern fokussiert sich auf die Entwicklung der gesamten Alterspolitik, einschliesslich der integrierten Angebotsplanung.
Aktuell werden die Betagtenheime durch das Departement des Innern (Amt für Soziales) beaufsichtigt, sofern es sich nicht um kommunale Institutionen handelt – dann ist die Aufsicht Sache der Gemeinden. Die Aufsicht über die Spitex-Organisationen ist hingegen im Gesundheitsdepartement angesiedelt.
Die bestehende Aufgabenteilung zwischen dem Departement des Innern und dem Gesundheitsdepartement wurde von der Regierung mit Unterstützung einer externen Beratungsfirma geprüft. Dabei wurde erkannt, dass die unterschiedlichen Regelungen des ambulanten und des stationären Pflegebereichs nicht optimal sind.
Zusätzlich wurde betont, dass in den stationären Pflegeeinrichtungen wie auch bei der Spitex die pflegerische Komponente künftig steigen wird, was ebenfalls für die Zuordnung zum Gesundheitsdepartement spricht.
Weiterentwicklung wird erleichtert
Die im Gesundheitsdepartement bestehenden und im Rahmen der Revision des Gesundheitsgesetzes geplanten weiteren Ansätze der integrierten Gesundheitsversorgung und interdisziplinären Problemlösung werden durch die Einbindung der stationären Pflege um ein zentrales Handlungsfeld ergänzt und vervollständigt.
Im Departement des Innern ergibt sich durch die neue Aufgabenteilung die Chance, sich auf die kantonalen Aufgaben im Bereich der Alterspolitik zu fokussieren. Dazu gehören:
– die Umsetzung der Gestaltungsprinzipien Alterspolitik und die damit verbundenen Aufgaben und Projekte,
– die Verantwortung für die Koordination der verschiedenen alterspolitischen Anspruchsgruppen (wie Netzwerk kommunale Altersverantwortliche, Fachkommission für Altersfragen),
– die Verantwortung für das neue Planungstool für die Abbildung und Planung aller Leistungen im Altersbereich,
– die Verantwortung für die Zeitvorsorgesysteme und die nicht pflegerischen Angebote zu Hause.
Dabei kommt dem Departement des Innern insbesondere das Know-How in der Sozialraumorientierung, der Schnittstellenarbeit mit den Gemeinden, dem Bereich Behinderung oder der sozialen Sicherung zugute. Diese gesamthafte sozialpolitische Zuständigkeit wird durch eine Anpassung des Geschäftsreglements der Regierung neu bekräftigt.
Die Änderung betreffend die Zuständigkeit für die stationäre Langzeitpflege erfolgt auf 1. Januar 2025 und damit noch vor der Umsetzung des revidierten Gesundheitsgesetzes. Das Gesundheitsdepartement wird die betroffenen Institutionen im Herbst 2024 mit weiteren Informationen bedienen. Es ist eine geringfügige Verschiebung von personellen Ressourcen im Umfang von 300 Stellenprozenten vom Departement des Innern ins Gesundheitsdepartement vorgesehen.