Mitteilung Kanton

Förderung von Reformprojekten bei Ortsgemeinden und Korporationen

Luftaufnahme Region See-Gaster
Luftaufnahme Region See-Gaster

Die Regierung möchte die Strukturen in den Gemeinden weiter vereinfachen und bereinigen. Der Kanton unterstützt Reformprojekte von Ortsgemeinden und Korporationen finanziell. Eine Überprüfung zeigt jedoch: Die heutigen Beiträge decken die Projektkosten teilweise unzureichend ab. Die Regierung erhöht deshalb die Projektbeiträge.

Der Kanton kann Reformprojekte von Ortsgemeinden und Korporationen momentan mit Projektbeiträgen von maximal 15'000 Franken unterstützen. Eine Überprüfung der aktuellen Pauschalbeiträge an Reformprojekte von Ortsgemeinden, örtlichen Korporationen und ortsbürgerlichen Korporationen hat gezeigt, dass diese im Vergleich zu den anfallenden Kosten unzureichend sind. Hinzu kommt, dass die Reformprojekte zunehmend komplexer und teurer werden. Oft ist eine externe Begleitung nötig.

Die Regierung erhöht deshalb die Förderpauschale von 5 auf 10 Franken pro stimmberechtigter Person der Gemeinde. Zudem wird der minimale Unterstützungsbetrag von 2'000 auf 5'000 Franken sowie der maximale Unterstützungsbeitrag von 15'000 auf 50'000 Franken erhöht. Die neuen Ansätze gelten für Projekte mit Vollzugsbeginn ab
1. Juli 2024.

Weiteren Reformbedarf unterstützen

Der Bestand der Ortsgemeinden und Korporationen ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen (siehe nachfolgende Grafik). Aus Sicht der Regierung besteht jedoch immer noch Bedarf, die Strukturen weiter zu vereinfachen. Namentlich bei den Korporationen, die wichtige und immer komplexer werdende kommunalen Aufgaben wahrnehmen, wie etwa Elektrizitäts- und Wasserversorgungen. Um die dafür nötige Professionalität auch in Zukunft gewährleisten zu können, sind Reformprojekte sinnvoll und unterstützungswürdig.