Windenergie der SFS im Richtplan
Die SFS Group Schweiz AG plant auf ihrem Firmengelände in Heerbrugg eine einzelne Windenergieanlage. Der dafür notwendige Eintrag im kantonalen Richtplan soll in die laufende Richtplan-Anpassung 23 integriert werden. Dazu startet am 20. Februar das öffentliche Mitwirkungsverfahren.
Industriebetriebe mit einer energieintensiven Produktion können eine einzelne Windenergieanlage auf ihrem Betriebsareal bauen. Dazu müssen sie einen Richtplaneintrag in den kantonalen Richtplanentwurf beantragen. Die Firma SFS Group Schweiz AG beabsichtigt, eine solche Einzelanlage auf ihrem Firmenareal in Heerbrugg zu erstellen. Dazu hat sie diverse Abklärungen vorgenommen, zum Beispiel zur Wirtschaftlichkeit und zu den Auswirkungen auf Raum und Umwelt.
Mitwirkungsverfahren läuft bis Ende März
Ziel ist es, die Einzelanlage in die laufende Anpassung 23 des Richtplans aufzunehmen. Das dafür nötige Mitwirkungsverfahren startet am 20. Februar. Die Bevölkerung, die Standort- und Nachbargemeinden, politische Organisationen, Verbände sowie die Behörden von Appenzell Ausserrhoden und des Bundeslandes Vorarlberg können sich in der Mitwirkung zur geplanten Windenergieanlage in Heerbrugg äussern. Gleichzeitig prüft das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen, ob die geplante Anlage den Anforderungen gemäss Richtplan entspricht.
Für die anstehende öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung steht einzig die Aufnahme des Einzelstandorts für eine Windenergieanlage der SFS Group Schweiz AG in Heerbrugg zur Diskussion. Die öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung soll dazu dienen, dass alle Interessen und Argumente für oder gegen eine Einzelanlage vorliegen. Die Regierung wird diese Ergebnisse in ihre Erwägungen einbeziehen.
Der Kanton setzt für die Mitwirkung und Vernehmlassung die digitale Plattform «E-Mitwirkung» ein. Der Vernehmlassungsentwurf liegt zudem in der Gemeindeverwaltung Au öffentlich zugänglich auf. Die Mitwirkung und Vernehmlassung dauert vom 20. Februar bis am 29. März 2024. Mehr Informationen zur Richtplan-Anpassung und zur «E‑Mitwirkung» sind hier zu finden.
Der Bund hat die Kantone verpflichtet, das Thema Windenergie in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Die Bevölkerung hat letztes Jahr diese generelle Anpassung mit der Definition von 17 Windeignungsgebieten im Kanton St.Gallen im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung breit diskutiert. Voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 erlässt die Regierung die Anpassung des Richtplans 23. Er wird anschliessend dem Bund zur Genehmigung vorgelegt.