Mitteilung Kanton

Schritte zum digitalen Grundbuch

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Seit Sommer 2020 sind auf Bundesebene verschiedene Bestimmungen zum elektronischen Zugang auf Grundbuchdaten in Kraft getreten. Unter anderem können die Gemeinden Vorsorgeeinrichtungen Zugriff auf die Grundbuchdaten gewähren. Die Regierung passt deshalb die kantonale Verordnung über das Grundbuch an und führt dazu eine Vernehmlassung durch.

Schon heute können im Kanton St.Gallen Interessierte bestimmte Daten des Grundbuchs öffentlich einsehen. Einige Gemeinden haben beispielsweise die Grundstücknummer und -grösse im Internet zugänglich gemacht. Die Regierung will diese Daten nun flächendeckend im Geoportal zugänglich machen. Die Abfrage wird dabei nur grundstücksbezogen möglich sein und das Auskunftssystem wird vor Serienabfragen geschützt.

Erweiterter elektronischer Zugang

Neben den öffentlich zugänglichen Daten kann auch ein erweiterter elektronischer Zugang zu den Grundbuchdaten gewährt werden. Zudem ist ein Zugriff auf die Grundbuchbelege, beispielsweise auf Kauf- und Dienstbarkeitsverträge möglich. Im Kanton St.Gallen sind die politischen Gemeinden für die Grundbuchführung und damit auch für die Erteilung der Zugriffsrechte zuständig. Für den erweiterten Zugang schliessen die Gemeinden mit zugriffsberechtigten Behörden und Privaten Vereinbarungen ab. Darin werden die Zugriffsrechte detailliert geregelt, um die Gefahr von unberechtigten Zugriffen, insbesondere auch auf höchstpersönliche Daten in den elektronisch eingegangenen Belegen, zu reduzieren.

Mit dem II. Nachtrag zur Verordnung über das Grundbuch und dem Nachtrag zur Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Grundbuchämter und für die Durchführung von Grundstückschätzungen ändert die Regierung neben den oben erwähnten noch weitere Bestimmungen, die ebenfalls mit der Digitalisierung des Grundbuchs im Zusammenhang stehen. Von den Änderungen betroffen sind zum Beispiel die Frist für die Eintragung von Handänderungen oder Gebühren für Abfragen im Grundbuch.

Die Regierung hat die Verordnungsnachträge in die Vernehmlassung gegeben. Diese dauert bis zum 29. Februar 2024. Die Unterlagen sind online einsehbar.