Linienführung A15-Gaster ist naturschutzkonform
Das 2023 überarbeitete Projekt Regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster (RVS) führt zu keiner zusätzlichen Beeinträchtigung des Schutzgebiets Kaltbrunner Riet. Zu diesem Schluss kommt die eidgenössische Natur- und Heimatschutz-kommission. Die vorliegende Variante führe gegenüber heute voraussichtlich sogar zu einer Verbesserung. Das Tiefbauamt finalisiert nun das Genehmigungsprojekt und unterbreitet es 2024 den Standortgemeinden zur Stellungnahme.
Das kantonale Tiefbauamt hat 2023 im Abschnitt Grynaustrasse–Rotfarb die Linienführung optimiert. Damit wollte es sicherzustellen, dass sich der Bau der regionalen Verbindungsstrasse A15-Gaster nicht negativ auf die Schutzziele des Kaltbrunner Riets auswirkt. Im November 2023 ist das überarbeitete Projekt der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission zur Stellungnahme unterbreitet worden.
Die Antwort fällt sehr positiv aus. Die Kommission kommt zum Schluss, dass die neue Linienführung zu keiner zusätzlichen Beeinträchtigung der Schutzziele führt. Gegenüber der heutigen Situation trage sie voraussichtlich sogar zu einer Verbesserung bei. Damit werden die grossen Bestrebungen der an der Projektierung beteiligten Umweltspezialisten zugunsten von Natur und Umwelt durch die Kommission gewürdigt.
Die eidgenössische Kommission begrüsst ausdrücklich die geplante Verlegung der Benkner-/Ewigkeitsstrasse um mindestens 90 Meter in Richtung Norden und damit weg vom Schutzgebiet. Sie stellt fest, dass die negativen Auswirkungen von Lärm- und Lichtemissionen auf wertvolle Lebensräume entscheidend verringert werden. Von grosser Bedeutung sei zudem, dass das vorliegende Projekt das Entwicklungspotenzial des Schutzgebiets nicht mehr einschränke.
Genehmigungsprojekt wird fertig gestellt
Das kantonale Tiefbauamt finalisiert nun in einem nächsten Schritt das Genehmigungsprojekt für die RVS. Die politische Gemeinde Uznach konkretisiert parallel dazu die flankierenden Massnahmen. Voraussichtlich im Sommer 2024 wird die RVS den Standortgemeinden zur Stellungnahme unterbreitet. In den Gemeinden Uznach und Schmerikon unterstehen die Gemeinderatsbeschlüsse dem fakultativen Referendum. Allfällige Referendumsabstimmungen fänden gemäss heutiger Planung frühestens im November 2024 statt.
Breit abgestützte Variante
Die von der Kommission beurteilte Variante für den Abschnitt Grynaustrasse–Rotfarb verläuft über eine Strecke von 420 Metern südlich der Bahnlinie. Die heutige Benkner-/Ewigkeitsstrasse wird auf einer Länge von 800 Metern nach Norden direkt neben die Bahnlinie verlegt. Der Abstand zum Kaltbrunner Riet wird gegenüber heute um 90 bis 140 Meter vergrössert.
Die ursprünglich geplante Linienführung hatte einen wesentlich kleineren Abstand zum Schutzgebiet ausgewiesen und war von der eidgenössischen Kommission beanstandet worden. In der Folge sah sich das kantonale Tiefbauamt zu einem erneuten Variantenstudium veranlasst. Die nun vorliegende Variante ging aus diesem Studium als Bestvariante hervor. Auch im Mitwirkungsverfahren, welches im Frühling 2023 durchgeführt wurde, schnitt diese Variante am besten ab.
Sowohl der Verein Region ZürichseeLinth als auch die involvierten Gemeinden haben die vorliegende Variante zur Weiterbearbeitung empfohlen. Die im Mitwirkungsverfahren von Dritten vorgeschlagenen Varianten, insbesondere die Städtliuntertunnelung, wurden geprüft. Es zeigte sich aber, dass diese Varianten entweder technisch oder rechtlich nicht machbar sind oder der übergeordneten Zielsetzung nicht genügen.
Projekt mit vielfältigem Nutzen
Mit dem Gesamtprojekt Regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster soll das Zentrum von Uznach vom Durchgangsverkehr entlastet sowie der Verkehr auf den Zufahrtsachsen erträglicher abgewickelt werden. Das Entwicklungsgebiet in Uznach West, das Gasterland sowie der Metropolitanraum Zürich können besser erreicht werden. Zudem erhält das Gebiet Härti/Allmeind in Schmerikon einen Direktanschluss an die Autobahn.