Bewährte Integrationsarbeit fortsetzen
Der Kanton St.Gallen hat die Programmvereinbarung mit dem Bund zum kantonalen Integrationsprogramm für die Jahre 2024 bis 2027 unterzeichnet. Damit wird die bewährte spezifische Integrationsarbeit von Kanton und Gemeinden in den nächsten vier Jahren fortgeführt.
Im neuen kantonalen Integrationsprogramm für die Jahre 2024 bis 2027 werden bewährte Massnahmen fortgeführt. Es setzt aber auch neue Schwerpunkte und bestimmt besonders wichtige Zielgruppen, beispielsweise Frauen im Familiennachzug. So sollen die bereits geförderten Deutschkurse vermehrt mit parallel stattfindenden Kinderbetreuungsangeboten ergänzt werden. Damit können mehr Frauen im Familiennachzug an Deutschkursen teilnehmen.
Auch im Bereich der Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit, die bisher vor allem bei der Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen ein wichtiges Element darstellte, sollen Zugewanderte aus EU/EFTA-Ländern und im Familiennachzug stärker berücksichtigt werden.
Die Kantone schliessen seit 2014 einzeln kantonale Integrationsprogramme mit dem Bund ab. Diese dauern in der Regel vier Jahre. Mit den Integrationsprogrammen werden landesweit geltende strategische Ziele für die spezifische Integrationsförderung beschlossen. Die Integration ist eine Verbundaufgabe von verschiedenen Stellen und Ebenen. Der grösste Teil davon geschieht in den Regelstrukturen. So ist zum Beispiel die Schule eine wichtige Institution, in der sehr viel Integration passiert. Die kantonalen Integrationsprogramme sind eine Ergänzung dazu und setzen dort an, wo Lücken bestehen.
Das kantonale Integrationsprogramm umfasst verschiedene Finanzmittel. Einerseits stellt der Bund für die Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen sowie Personen mit Schutzstatus S gewisse Mittel zur Verfügung. Diese werden im Kanton St.Gallen an die einzelnen Gemeinden weitergegeben. Die Gemeinden sind gemäss Sozialhilfegesetz zuständig für die Integration von Flüchtlingen, vorläufig aufgenommenen und Personen mit Schutzstatus S und entscheiden darüber, für welche Person welche Integrationsmassnahmen eingesetzt werden.
Für die spezifischen Integrationsangebote zugunsten der anderen Migrantinnen und Migranten stehen im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms wie bis anhin rund 3,4 Millionen Franken zur Verfügung. Diese werden ergänzend zu den verschiedenen, bereits bestehenden Integrationsprojekten und -angeboten der Gemeinden eingesetzt und hälftig von Bund und Kanton finanziert.