Nichterwerbstätige leisten Beitrag an Familienzulagen
Ab 2024 beteiligt sich ein Teil der Nichterwerbstätigen an der Finanzierung der Familienzulagen. Damit führt der Kanton St.Gallen eine Lösung ein, wie sie bereits andere Kantone kennen. Die Regierung setzt mit dieser Anpassung eine Massnahme aus dem Projekt Haushaltsgleichgewicht2022plus um.
Mit dem Projekt Haushaltgleichgewicht 2022plus wollen die Regierung und der Kantonsrat den Kantonshaushalt wieder ins Gleichgewicht bringen. Eine Massnahme aus dem Projekt betrifft die Finanzierung der Familienzulagen. Bis jetzt trug der Kanton die Kinder- und Ausbildungszulagen von Nichterwerbstätigen mit Familie allein – im Jahr 2022 betrugen die Kosten dafür rund 4,1 Millionen Franken.
Neu soll ein Teil der Ausgaben für die Familienzulagen für Nichterwerbstätige zulasten derjenigen nichterwerbstätigen Personen gehen, die mehr als den AHV-Mindestbeitrag von 422 Franken zahlen (zum Beispiel aufgrund der Vermögenssituation oder anderer Einkünfte). Die betroffenen Nichterwerbstätigen bezahlen die Beiträge zugunsten der Familienzulagen über die für sie zuständige Ausgleichkasse. Die Höhe der Beiträge berechnet sich anhand eines Prozentsatzes der zu leistenden AHV-Beiträge. Für das Jahr 2024 wird jener Wert 20 Prozent betragen. Er bewegt sich damit im Rahmen der Regelung umliegender Kantone. Der Beitragssatz soll jährlich im Herbst überprüft werden. Wird die vom Kantonsrat anvisierte Entlastungswirkung von jährlich 1,8 Millionen Franken über- oder unterschritten, passt die Regierung den Beitragssatz an.
Der Kantonsrat hat im vergangenen Juni die Gesetzesanpassung für diese Entlastung des Kantonshaushaltes beschlossen. Nun regelt die Regierung per 1. Januar 2024 die Einzelheiten dazu. Sie passt dafür die Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen (sGS 371.11) an.