Klima, Kitas, Kreisgericht: Kanton empfiehlt dreimal Ja
Am 19. November 2023 entscheidet die Stimmbevölkerung des Kantons St.Gallen über drei kantonale Vorlagen. Mit einem Sonderkredit von 59 Millionen Franken will der Kanton die Energieförderung sichern. Für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie will der Kanton Betreuungsangebote für Kinder fördern. Schliesslich soll das Kreisgericht St.Gallen in eine neue Liegenschaft umziehen. Das ist mit Kosten von 27,2 Millionen Franken verbunden.
Die Einheitsinitiative «St.Galler Klimafonds» fordert einen Klimafonds von 100 Millionen Franken. Mit diesem Geld sollen klimafreundliche Projekte unterstützt werden. Der Kantonsrat und die Regierung haben sich gegen die Initiative ausgesprochen. Sie unterstützen den Gegenvorschlag. Dieser sieht einen Sonderkredit von 59 Millionen Franken vor.
Damit will der Kanton die Energieförderung bis 2030 sichern und verstärken. Mit dem Sonderkredit unterstützt der Kanton das Ersetzen von Öl- und Gasheizungen, neue Ideen im Energiebereich und die Stromversorgungssicherheit. Der Gegenvorschlag baut auf der bewährten Förderpolitik auf. Die Förderung kann nahtlos ab dem 1. Januar 2024 fortgesetzt werden.
Externe Kinderbetreuung fördern
Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, leistet der Kanton bisher einen jährlichen Beitrag von 5 Millionen Franken. Damit werden Familien bei der Nutzung von familien- und schulergänzender Kinderbetreuung finanziell entlastet. Dazu gehören zum Beispiel Kindertagesstätten, Tagesfamilien, Mittagstische und Horte. Neu sollen weitere 5 Millionen Franken pro Jahr bereitgestellt werden, die auch für die Erweiterung des Angebots oder für qualitative Verbesserungen eingesetzt werden können.
Insgesamt fördert der Kanton damit die externe Kinderbetreuung mit 10 Millionen Franken pro Jahr. Kantonsrat und Regierung unterstützen die Erhöhung. Ziel ist es, ein bezahlbares und qualitativ gutes Betreuungsangebot für die Familien im ganzen Kanton zu ermöglichen.
Mit dem Kantonsbeitrag können die Gemeinden entweder die Kosten für die Eltern senken oder ihr Angebot verbessern. Sie haben dazu mehrere Möglichkeiten: Zum Beispiel können sie Eltern Betreuungsgutscheine ausstellen, oder ihnen am Jahresende einen Teil der Betreuungskosten zurückerstatten. Die Gemeinden können den Kantonsbeitrag auch an die Betreuungseinrichtungen weiterleiten. Diese können damit die Tarife für die Eltern senken, die Betreuung der Kinder verbessern oder ihre Öffnungszeiten verlängern.
Kreisgericht St.Gallen soll umziehen
Das Kreisgericht ist die erste Instanz im Zivil- und im Strafrechtsprozess. Das Kreisgericht St.Gallen ist heute an zwei Standorten eingemietet – am Bohl 1 und in der Neugasse 3/5. Der Standort Bohl 1 war von Anfang an eine Übergangslösung. Hier befinden sich die Büros und zwei Verhandlungsräume. Die Gerichtssäle sind an der Neugasse 3/5. Beide Standorte eignen sich längerfristig nicht mehr für den Betrieb eines Kreisgerichtes.
Das Kreisgericht St.Gallen soll deshalb in die Liegenschaft Schützengasse 1 in St.Gallen umziehen. Dort ist genug Platz für Büros, Verhandlungsräume, Gerichtssäle und weitere Räume. Die Liegenschaft gehört bereits dem Kanton. Für die neue Nutzung ist jedoch eine Instandsetzung nötig. Diese kostet den Kanton 27,2 Millionen Franken. Kantonsrat und Regierung unterstützen den Umzug.