Grundlagen der Polizeiarbeit klarer regeln
In der Sommersession 2023 hat der Kantonsrat zwei Nachträge zum Polizeigesetz an die Regierung zurückgewiesen, um verschiedene Zusatzabklärungen zu tätigen und Ergänzungen vorzunehmen. Um die Vorlage politisch möglichst breit abzustützen, führt das Sicherheits- und Justizdepartement zur Ergänzungsbotschaft nun eine Vernehmlassung durch.
Gegenstand des XIV. Nachtrags zum Polizeigesetz ist insbesondere die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das polizeiliche Bedrohungs- und Risikomanagement sowie für den automatisierten Informationsaustausch unter den Polizeikorps. Der XV. Nachtrag will die Rechtsgrundlagen für die präventive polizeiliche Tätigkeit klarer fassen. Der Kantonsrat ist in der Sommersession 2023 auf die Vorlagen eingetreten, hat sie aber mit mehreren Prüfungs- und Ergänzungsaufträgen an die Regierung zurückgewiesen. Geschäft und Anträge können im Ratsinformationssystem des Kantonsrates eingesehen werden (www.ratsinfo.sg.ch, Geschäfte 22.22.23 und 22.22.24).
Wie von der vorberatenden Kommission angeregt, nimmt das Sicherheits- und Justizdepartement die Gelegenheit wahr, zwei weitere pendente Revisionen in die Vorlage aufzunehmen: die Regelung der automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (XVI. Nachtrag) sowie die Kostentragung bei Veranstaltungen, die ohne die erforderliche Bewilligung durchgeführt werden (XVII. Nachtrag).
Um die geänderte und ergänzte Vorlage politisch möglichst breit abzustützen, ist es der Regierung ein Anliegen, das Geschäft nochmals einer Vernehmlassung zu unterstellen. Diese beschränkt sich allerdings auf die geänderten und ergänzten Bereiche, da zur Vorlage bereits im Frühjahr 2022 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wurde.
Die Vernehmlassungsunterlagen können hier abgerufen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am Freitag, 27. Oktober 2023.