Mitteilung Kanton

Regierung prüft Übergangsbetrieb im Steinbruch

Symbolbild
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Der Steinbruch Starkenbach soll eine eigenständige Aktiengesellschaft werden. Die Regierung hat den Projektauftrag dafür erteilt. Zeitgleich mit Gründungsarbeiten für die neue Betriebsgesellschaft prüft die Regierung einen Übergangsbetrieb mit einem Teilabbau. Bis Ende August sollen konkrete Aussagen dazu vorliegen.

Die Regierung hat den Projektauftrag zur Auslagerung des Steinbruchs im Starkenbach, Gemeinde Wildhaus-Alt St.Johann verabschiedet. Damit ist der Steinbruch auf dem Weg, eine eigenständige Aktiengesellschaft im Besitz des Kantons zu werden.

Seit vergangenem Donnerstag ist zudem der kommunale Sondernutzungsplan der Standortgemeinde rechtskräftig; Einsprachen dagegen gingen keine ein. Die Gemeinde wird demnächst die Abbaubewilligung erteilen, welche voraussichtlich Mitte Juli rechtskräftig wird. Damit werden zwei wichtige Voraussetzungen für die Zukunft des Steinbruchs gegeben sein.

Übergangsbetrieb wird geprüft

Die Regierung möchte auf Basis dieser Ausgangslage prüfen, ob ein Übergangsbetrieb im Steinbruch möglich ist. Bis jetzt ging man davon aus, dass der Start der neuen Aktiengesellschaft und damit zusammenhängend die Wiederaufnahme des Gesteinsabbaus im Jahr 2025 erfolgen wird. Im Sinne eines Übergangbetriebs könnte ein reduzierter Steinabbau allenfalls schon früher beginnen.

Dem Bau- und Umweltdepartement liegt nun ein Vorschlag für einen Übergangsbetrieb mit groben Zahlenschätzungen vor. Dieser wird über die nächsten Wochen vertieft geprüft. Klar ist, dass für einen Übergangsbetrieb ein reduzierter Personalbestand und Maschinenpark notwendig sein werden.

Die meisten Mitarbeitenden des Steinbruchs sind mittlerweile in anderen Abteilungen des Bau- und Umweltdepartementes angestellt. Im Rahmen der weiteren Planung und des Aufbaus der neuen Aktiengesellschaft wird der Kanton prüfen, ob diese wieder am Standort Starkenbach beschäftigt werden können.

Runder Tisch findet Ende August statt

Ende August wird Regierungsrätin Susanne Hartmann die lokalen Behörden, die politischen Parteien sowie das Gewerbe vor Ort zu einem Runden Tisch einladen. Zu diesem Zeitpunkt können bereits erste konkrete Angaben zu einem möglichen Übergangsbetrieb gemacht werden. Die Einladungen für den Runden Tisch werden in den nächsten Tagen versandt.