Anpassungen im Parlamentsrecht beraten
Mit dem Bericht über die Tätigkeit des Parlamentes 2018–2022 schlägt das Kantonsratspräsidium dem Kantonsrat mit zwei Nachträgen verschiedene Änderungen seines Geschäftsreglements vor. Die vorberatende Kommission hat die Vorlagen beraten und beantragt dem Kantonsrat punktuelle Anpassungen.
Das Kantonsratspräsidium möchte das Geschäftsreglement des Kantonsrates anpassen. Es schlägt dem Rat unter anderem vor, die parlamentarischen Instrumente bei unaufschiebbarem Regelungsbedarf auszubauen. Zudem soll das Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung mit einigen Ausnahmen auch für den Kantonsrat gelten. Der Entwurf sieht vor, Dritten auf Gesuch hin Einsicht in die Protokolle der Kommissionen zu geben, ohne dass ein besonderes Interesse geltend gemacht werden muss. Schliesslich will das Präsidium den papierlosen Ratsbetrieb fördern und die Geschlechter im Geschäftsregelement sprachlich gleich behandeln, indem grundsätzlich Paarformen verwendet werden.
Unter dem Präsidium von Kantonsrat Martin Sailer, Wildhaus-Alt St.Johann, hat die vorberatende Kommission die Geschäfte beraten. Sie beantragt dem Kantonsrat, auf diese einzutreten, möchte aber einzelne Bestimmungen anpassen.
Zugang zu Dokumenten des Kantonsrates soll nicht ausgedehnt werden
Insbesondere möchte die Kommission bei der Information der Öffentlichkeit und beim Zugang zu Dokumenten im Grundsatz an der bisherigen Regelung und Praxis festhalten: Die Parlamentsdienste veröffentlichen Protokolle von vorberatenden Kommissionen in elektronischer Form, sobald der beratende Erlass rechtsgültig ist.
Darüber hinaus kann der Leiter der Parlamentsdienste nach Abschluss der Beratungen des Kantonsrates Dritten Einsicht in Kommissionsprotokolle gewähren, wenn ein Interesse im Rahmen der parlamentarischen Arbeit, der Rechtsanwendung oder der Wissenschaft glaubhaft gemacht wird. Abgesehen davon sollen die Kommissionsprotokolle sowie die Unterlagen des Kantonsratspräsidiums vertraulich bleiben.
Motionen sollen schneller bearbeitet werden können
Handlungsbedarf sieht die Kommission bei der Behandlung von Motionen. In diesem Zusammenhang reicht sie die Kommissionsmotion «Stärkung des Parlamentes durch die beschleunigte Umsetzung von Motionen» ein. Das Kantonsratspräsidium soll einen Entwurf zur Änderung des Geschäftsreglements vorlegen, der dem Kantonsrat die Möglichkeit einräumt, der Regierung mit einer Motion einen Auftrag zu erteilen, dessen Bearbeitungsfrist ein Jahr beträgt.
Die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter wird durch die Kommission breit unterstützt.
Der Kantonsrat berät die Vorlagen in der Sommersession 2023 in einziger Lesung. Der Bericht sowie die Botschaft und die Entwürfe des Präsidiums sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite des Kantonsrates (Geschäftssuche) unter der Geschäftsnummer 27.23.01 zu finden. Die Kommissionsmotion ist unter der Geschäftsnummer 42.23.07 abrufbar.