Mehr Nachhaltigkeit und Qualität bei Beschaffungen
Der Kanton St.Gallen ist seit 1998 Mitglied der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Dieses Konkordat wurde im Jahr 2019 vollständig revidiert. Die Regierung hat beschlossen, dem neuen Konkordat per 1. Juni 2023 beizutreten. Damit stärkt der Kanton bei Beschaffungen die Nachhaltigkeit und den Qualitätswettbewerb.
Die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 regelt, wie der Kanton und die Gemeinden öffentliche Aufträge vergeben, also wie sie Güter, Dienstleistungen und Bauleistungen einkaufen. Die aktualisierte Vereinbarung modernisiert das öffentliche Beschaffungsrecht der Kantone und harmonisiert es mit dem Bundesrecht.
Die Totalrevision führt zu keiner grundlegenden Änderung des öffentlichen Beschaffungswesens. Neben der Rechtsvereinheitlichung verfolgt sie jedoch auch politische Ziele, nämlich die stärkere Berücksichtigung der ökologischen, sozialen und (volks-)wirtschaftlichen Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen und die Stärkung des Qualitätswettbewerbs gegenüber dem Preiswettbewerb.
Zudem führt die aktualisierte Vereinbarung neue Beschaffungsmethoden ein und macht es einfacher, Anbieterinnen und Anbieter, die unzuverlässig arbeiten oder sich nicht an Vorschriften halten, auszuschliessen. Das fördert einen fairen Wettbewerb. Kanton und Gemeinden sollen zudem auf die Leistungsfähigkeit und die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen Rücksicht nehmen.
Der Kantonsrat hatte im September 2022 den Regierungsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 genehmigt. Gleichzeitig hatte er das Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 erlassen. Die Referendumsfrist lief am 14. November 2022 unbenützt ab. Die Regierung hat nun beschlossen, die Erlasse gemeinsam mit der totalrevidierten Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen per 1. Juni 2023 in Vollzug zu setzen und somit der revidierten Interkantonalen Vereinbarung per 1. Juni 2023 beizutreten.