Mitteilung Kanton

VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz

Betagten- und Pflegeheime sind vermehrt mit speziellen Pflegefällen konfrontiert. Zum Beispiel Betagte mit einer psychischen Grunderkrankung, die herausfordernde Verhaltensweisen zeigen oder Menschen, die komplexe Pflegeleistungen benötigen. Aktuell bestehen im Kanton St.Gallen Angebots- und Finanzierungslücken für diese Fälle der «spezialisierten Langzeitpflege». Die Regierung hat nun einen Gesetzesentwurf erarbeitet, um diese Lücken zu schliessen.

Stellungnahme sind in elektronischer Form bis spätestens am 30. Juni 2023 an das Amt für Soziales (info.diafso@sg.ch) zu senden.