Mitteilung Kanton

Geltendes Recht lässt kein Rheinkraftwerk zu

Symbolbild
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Unter den aktuell geltenden rechtlichen Bestimmungen ist der Bau eines Rheinkraftwerks bei Sargans nicht möglich. Unabhängig davon prüft der Kanton, wo im Kanton noch Potenzial vorhanden ist, um die Stromproduktion aus Wasserkraft zu erhöhen.

Aufgrund der angespannten Lage bei der Energieversorgung verlangten politische Vorstösse aus dem Kantonsrat die erneute Prüfung eines Rheinkraftwerks im Raum Sargans. Die Umweltverbände und ein weiterer politischer Vorstoss stellten sich deutlich gegen diese Idee. Nun hat das Amt für Wasser und Energie des Kantons St.Gallen eine genauere Prüfung vorgenommen.

Bei den Böschungen des Hochwasserdamms hat es den höchst möglichen Schutzstatus eines Biotops von nationaler Bedeutung festgestellt. Die wasserseitigen Böschungen entlang des Rheins zwischen Bad Ragaz und Sennwald sind im Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden aufgeführt, zusammen mit über hundert weiteren im Kanton.

Mit der Revision des Energiegesetzes waren 2018 Bestimmungen in Kraft getreten, die das nationale Interesse an Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie unter gewissen Voraussetzungen den Schutzinteressen gemäss Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz gleichstellen. Gleichzeitig werden solche Anlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung jedoch ausgeschlossen.

Wasserkraftausbau am Rhein aktuell ausgeschlossen

Die Wiederaufnahme von Abklärungen für den Bau eines Rheinkraftwerkes hätte sich auf den Bereich Ellhorn bei Sargans konzentriert. Da auch hier die Trockenwiesen des Rheindamms nationalen Schutz geniessen, sind solche Abklärungen unter den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen hinfällig. Ob im Rahmen der laufenden Beratungen zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, dem so genannten Mantelerlass, das absolute Verbot für Wasserkraftanlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung bestehen bleibt, ist derzeit noch offen. Zwischen National- und Ständerat besteht in dieser Frage aktuell eine Differenz.

Beim Hochwasserschutzdamm handelt es sich um ein technisches Bauwerk. Daher waren den Verantwortlichen im Amt für Wasser und Energie der hohe Schutzstatus und insbesondere die Verknüpfung mit der neuen Bestimmung im Energiegesetz bisher nicht präsent.

Runder Tisch hebelt geltendes Recht nicht aus

Die Umweltverbände warfen der St.Galler Regierung vor, sich nicht an die gemeinsame Erklärung des Runden Tisches Wasserkraft zu halten. Dies, weil sie die Machbarkeit eines Rheinkraftwerks erneut überprüfen lasse. Die Projektliste des Runden Tisches ist aber nicht abschliessend. Weitere Wasserkraftprojekte dürfen geplant werden. Eingehende Gesuche müssen von den Behörden geprüft und können bewilligt werden, wenn die geltenden Gesetze eingehalten sind. Die Projektliste des Runden Tischs steht andererseits nicht über gesetzlichen Vorschriften.

Die damalige Bundesrätin Simonetta Sommaruga hatte im Jahr 2020 den Runden Tisch Wasserkraft einberufen. Dieser hatte zum Ziel, landesweit energetisch vielversprechende Projekte mit möglichst geringen Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu erkennen. Mit Blick auf die nationale Versorgungsicherheit im Winter setzte der Runde Tisch 15 Projekte für Speicherkraftwerke auf eine Projektliste, die er am 13.Dezember 2021 in einer gemeinsamen Erklärung veröffentlichte. Keines der Projekte liegt im Kanton St.Gallen. Ziel ist der Zubau von zwei Terawattstunden sicher abrufbarer Stromproduktion bis ins Jahr 2040. Die Projekte sollen möglichst rasch realisiert werden, weshalb aktuell Verfahrenserleichterungen für sie diskutiert werden.

Unabhängig von der Diskussion um ein Rheinkraftwerk prüft das Bau- und Umweltdepartement in Erfüllung des Postulats «Erhöhung der Stromproduktion durch effizientere Wasserkraftanlagen im Kanton St.Gallen», wo und in welchem Umfang im Kanton noch Potenzial zur Wasserkraftnutzung vorhanden ist und welche konkrete Massnahmen der Kanton ergreift, damit die Potenziale möglichst genutzt werden.