Kanton lädt zur Mitwirkung bei A15-Gaster ein
Das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen prüft Verbesserungen für den Abschnitt Grynaustrasse–Rotfarb der A15-Gaster. Damit sollen negative Auswirkungen auf das BLN-Objekt Kaltbrunner Riet vermindert werden. Vom 3. April bis 14. Mai 2023 kann sich die Bevölkerung im Mitwirkungsverfahren zu fünf Varianten äussern.
Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission stellte vor einem Jahr fest: Der Bau der A15-Gaster beeinträchtigt das national geschützte BLN-Objekt Kaltbrunner Riet schwerwiegend. Das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen hat für den kritischen Abschnitt Grynaustrasse–Rotfarb deshalb fünf verbesserte Varianten erarbeitet. In einem Mitwirkungsverfahren vom 3. April bis 14. Mai kann die Bevölkerung zu diesen Varianten Rückmeldungen einreichen.
Alle fünf Varianten führen vom Knoten Grynau-/Benknerstrasse teils offen, teils unterirdisch, Richtung Rotfarb. Dort mündet der Teilabschnitt in den Rotfarb-Tunnel. Dieser Streckenabschnitt hat je nach Verlauf eine Länge von 1550 bis 1650 Meter. In allen Varianten plant das kantonale Tiefbauamt teilweise mit Wildtierbrücken die Vernetzung des Kaltbrunner Riets mit dem kommunalen Schutzgebiet Aeschensack nördlich der Bahnlinie.
Das Tiefbauamt bewertet die sogenannte Variante «D» als Bestvariante. Diese verläuft über eine Strecke von circa 420 Metern südlich der Bahnlinie. Die heutige Benkner-/ Ewigkeitsstrasse wird auf einer Länge von circa 800 Metern nach Norden an die Bahnlinie verlegt. Der Abstand zum Naturschutzgebiet Kaltbrunner Riet wird so gegenüber heute um 90 bis 140 Meter vergrössert. Dadurch wird das Schutzgebiet Kaltbrunner Riet aufgewertet. Der Gemeinderat der Standortgemeinde Uznach sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Region Zürichsee-Linth waren in den Prozess involviert und beurteilen die Bestvariante positiv.
Anpassung Knoten Grynau-/Benknerstrasse
Bei der Anbindung des Bahnhofs und des Uzner Städtchens besteht noch weiterer Prüfbedarf. Bei geschlossener Barriere droht ein Rückstau auf der Grynaustrasse und auf dem westlichen Abschnitt der regionalen Verbindungsstrasse A15-Gaster. Um dies zu verhindern, ist ein Wendekreisel an der Benknerstrasse denkbar. Der Verkehr würde nicht direkt über den Bahnübergang geführt. Damit entstünde ein Warteraum in der Länge von 450 Metern.
Das Tiefbauamt hat die Sperrung des Bahnübergangs für den motorisierten Individualverkehr geprüft und verworfen. Eine Sperrung trennte das südliche Siedlungsgebiet vom Ortszentrum ab; Anwohnende würden nur auf Umwegen ins Städtchen gelangen. Zudem wäre die Entlastung auf der Zürcherstrasse gering.
Weiteres Vorgehen
Im Mitwirkungsverfahren kann die Bevölkerung bis am 14. Mai 2023 Rückmeldungen zu den Projektvarianten einreichen. Diese fliessen in die Überarbeitung des Projekts ein. Mitte 2024 wird in den Standortgemeinden Uznach und Schmerikon die Vernehmlassung durchgeführt. In den Gemeinden Uznach und Schmerikon unterstehen die Beschlüsse, die im Rahmen der Vernehmlassung gefasst werden, dem fakultativen Referendum. Eine allfällige Referendumsabstimmung fände im Herbst 2024 statt.
Das Mitwirkungsverfahren dauert vom 3. April bis 14. Mai 2023. Die Mitwirkung ist online möglich.
Informationen finden Interessierte auf der Website: www.a15-gaster.ch.