Polizei soll präventive Sicherheit erhöhen können
Um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, soll die Polizei bei Bedrohungen und Risiken neue Möglichkeiten erhalten. Die Regierung will deshalb das kantonale Polizeirecht modernisieren. Mit den Gesetzesnachträgen wird die präventive Polizeiarbeit unterstützt. Die Regierung hat das Geschäft dem Kantonsrat zugeleitet.
Die Regierung will die bisher weitgehend auf die reine Strafverfolgung ausgerichtete Polizeiarbeit weiterentwickeln und die Dienstleistungen insbesondere in präventiver Hinsicht verbessern. Im Zentrum stehen die Rechtsgrundlagen für ein professionelles Bedrohungs- und Risikomanagement, mit dem die Kantonspolizei präventiv Gefahren für Leib und Leben erkennen, einschätzen und abwehren können soll.
Hierfür sieht die Regierung insbesondere Vereinfachungen für den Informationsaustausch zwischen der Polizei und anderen Behörden vor. Bei Gefährdungsmeldungen sollen beispielsweise sachdienliche Akten übermittelt werden können. Mit einer ergänzenden Bestimmung zum Datenaustausch erleichtert die Regierung zudem die interkantonale Zusammenarbeit mit anderen Polizeibehörden.
Potenzielle Gefährderinnen und Gefährder ansprechen
Mit den Gesetzesnachträgen schafft die Regierung auch die Grundlage für ein persönliches Gespräch der Polizei mit potenziellen Gefährderinnen oder Gefährdern. Reicht dieses Gespräch nicht aus, soll die Polizei künftig die Möglichkeit haben, Personendaten der Gefährderin oder des Gefährders an das potenzielle Opfer weiterzugeben. Zudem wird die Koordinationsgruppe Gewaltprävention mit einer Fachperson des schulpsychologischen Dienstes erweitert.
Mit den Gesetzesnachträgen soll die Polizei im Weiteren die gesetzliche Grundlage für die sogenannte «verdeckte Registrierung» erhalten. Diese Ergänzung ist insbesondere eine Anpassung an das Schengen-Recht. Indem die Polizei Informationen von Drittpersonen auswerten und verarbeiten darf, soll sie zukünftig Hinweise auf geplante Straftaten frühzeitig erkennen können.
Schliesslich soll die Polizei bei Personen, die sie anhält, deren Identität feststellen und mitgeführte Gegenstände und Behältnisse durchsuchen dürfen. Geht von solchen Gegenständen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus, darf die Polizei sie sicherstellen. Bei Anhaltungen und Identitätsabklärungen hat die betroffene Person auf ihre Nachfrage hin das Recht, über den Grund informiert zu werden.
Radikalisierung mit Prävention verhindern
Mit den Gesetzesnachträgen schafft die Regierung zudem eine gesetzliche Grundlage für die Fach- und Anlaufstelle Radikalisierung und Extremismus (FAREX). Mit der FAREX hat der Kanton St.Gallen eine sehr gut funktionierende Lösung zur Prävention von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus. Um die FAREX nach dem Ende der Pilotphase ohne Unterbruch weiterzuführen, braucht es diese Grundlage. Sie soll aus organisatorischen Gründen im Sozialhilfegesetz implementiert werden. Das Departement des Innern soll die FAREX in Zukunft beaufsichtigen.
Botschaft und Entwürfe der Regierung sind im Ratsinformationssystem unter den Geschäftsnummern 22.22.23, 22.22.24 und 22.22.25 abrufbar.