Nein zum Sonderkredit für Arealentwicklung Wil West
Die Stimmbevölkerung des Kantons St.Gallen hat den Sonderkredit für die Arealentwicklung Wil West abgelehnt. Das Gesamtprojekt WILWEST ist dadurch nicht in Frage gestellt. Mit dem Entscheid steht jedoch fest, dass das geplante Wirtschaftsgebiet nicht durch den Kanton St.Gallen erschlossen, entwickelt und vermarktet wird.
Die Stimmbevölkerung des Kantons St.Gallen hat den Sonderkredit für die Arealentwicklung Wil West in der Höhe von 35 Millionen Franken mit 52,58 Prozent abgelehnt. Als grösster Grundeigentümer im Teilgebiet Münchwilen des Areals Wil West hätte der Kanton St.Gallen mit dem Sonderkredit die Erschliessung, die Entwicklung, die Vermarktung und den Betrieb des Wirtschaftsgebietes vorfinanziert. Dies als Teil des Gesamtvorhabens WILWEST, das neben der Schaffung eines attraktiven Standorts für Gewerbe- und Industriebetriebe weitere Massnahmen im Bereich Verkehr, Mobilität und Nachhaltigkeit umfasst. WILWEST ist ein gemeinsames Vorhaben der Kantone Thurgau und St.Gallen sowie der Gemeinden der «Regio Wil», das als Teil des Agglomerationsprogramms Wil durch den Bund unterstützt wird.
Das Nein zum Sonderkredit Wil West bedeutet nicht das Ende für das Gesamtvorhaben WILWEST. Der Kanton Thurgau plant, das Wirtschaftsgebiet gemäss dem Agglomerationsprogramm Wil und dem kantonalen Richtplan einzuzonen. Ebenso waren die Verkehrsmassnahmen (Autobahnanschluss Wil West, Kantonstrasse Thurgau Dreibrunnenallee, Umfahrungsstrasse Netzergänzung Nord, flankierende Massnahmen der Stadt und Region Wil) nicht Teil der Abstimmungsvorlage. Für diese Vorhaben sind separate Beschlussfassungen auf den Ebenen Bund, Kantone Thurgau und St.Gallen sowie auf kommunaler Ebene erforderlich.
Durch den Entscheid zum Sonderkredit Wil West ist jedoch klar, dass das Areal auf dem Gebiet der Gemeinde Münchwilen (TG) nicht durch den Kanton St.Gallen erschlossen, entwickelt und vermarktet wird. Der Kanton St.Gallen bleibt jedoch Eigentümer des Areals im Kanton Thurgau. Offen ist, wie es mit diesem Grundeigentum weitergehen soll. Zwischen den involvierten Projektpartnern – namentlich der Regio Wil, den Kantonen St.Gallen und Thurgau, der Stadt Wil sowie den Gemeinden Münchwilen und Sirnach – gilt es nun zu klären, wie mit dem Projekt weiter verfahren werden soll.