Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und Kontrollen blieben 2021 von Covid-19-Pandemie geprägt
Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco hat am 9. Juni 2022 seine Jahresberichte über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr sowie zur Bekämpfung der Schwarzarbeit publiziert. Demnach hat sich die Zahl der meldepflichtigen Kurzaufenthalter auch im Kanton St.Gallen gegenüber dem von der Covid-Pandemie geprägten Jahr 2020 noch nicht wieder erholt.
Teil der flankierenden Massnahmen im Rahmen der Personenfreizügigkeit sind die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die Einhaltung der Schweizer Löhne. So soll verhindert werden, dass orts-, berufs- und branchenübliche Löhne unterschritten sowie Wettbewerbsverzerrungen unter den Marktteilnehmern vorkommen, die aufgrund der Zuwanderung aus Arbeitsmärkten mit tieferem Lohnniveau entstehen könnten. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St.Gallen beobachtet dabei im Auftrag der Tripartiten Kommission die Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag. Die Paritätischen Berufskommissionen, gebildet durch die Sozialpartner, führen die Kontrollen in den Branchen mit allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen durch. Dies betrifft vornehmlich das Bau- und Baunebengewerbe.
Covid-19-Pandemie bei Entsendungen weiterhin spürbar
Im Jahr 2021 nahm die Anzahl der meldepflichtigen Kurzaufenthalter im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht zu. Nach einem regelrechten Einbruch in Folge der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 war im zweiten Pandemiejahr zwar kein weiterer Rückgang zu beobachten, jedoch konnten die Rekordzahlen des Jahres 2019 noch nicht wieder erreicht werden. Allerdings stellte sich bei den in die Schweiz entsandten Arbeitskräften in der zweiten Jahreshälfte 2021 zumindest eine Annäherung an das Vorkrisenniveau ein. Im vergangenen Jahr kamen in allen Kategorien (Entsandte, Stellenantritte Schweiz und selbständige Dienstleistungserbringer) insgesamt rund 38'000 Personen (Vorjahr: 37'000 Personen) als Dienstleistungserbringer in den Kanton St.Gallen. Sie erbrachten zusammen 440'000 Erwerbstage (Vorjahr: 423'000 Erwerbstage).
Kontrolltätigkeit erreichte wieder ihr normales Niveau
Trotz der ab Herbst 2021 aufgrund steigender Corona-Fallzahlen erneut verhängten Massnahmen konnte die Kontrolltätigkeit im Vergleich zu 2020 wieder auf normalem Niveau ausgeübt werden. So überprüfte das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St.Gallen im Berichtsjahr insgesamt 644 in- und ausländische Betriebe (Vorjahr 577) und 2'030 Personen (Vorjahr 1'088 Personen), darunter 240 Selbständige auf Lohnverstösse und Scheinselbständigkeit. 639 Personen (davon 66 Selbständige) und 218 Betriebskontrollen fanden im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit statt (2020: 439 Personenkontrollen und 174 Betriebskontrollen).
Die Lohnkontrollen ergaben im Jahr 2021 bei 39 Entsendebetrieben Lohnunterbietungen, (2020: 12). Bei den kontrollierten Schweizer Arbeitgebern resultierten 18 Lohnunterbietungen (2020: 22).
Spezifische Branchenkontrollen
Jährlich kontrolliert das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St.Gallen eine oder mehrere Branchen im Kanton St.Gallen vertieft, in denen eine erhöhte Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte oder vermehrte Lohnunterbietungen festgestellt werden. Im Jahr 2021 wurden die Branchen «Detailhandel Bekleidung», «Detailhandel Schuhe» sowie «Nahrungsmittel» von der Tripartiten Kommission zu Fokusbranchen bestimmt und entsprechende vertiefte Kontrollen durchgeführt. In wenigen Einzelfällen mussten mit den Arbeitgebenden Einigungsverhandlungen aufgrund missbräuchlich tiefer Löhne durchgeführt werden, die jedoch allesamt zu einem positiven Abschluss gebracht werden konnten. Für das Jahr 2022 sind die Branchen «Detailhandel Drogerie und Apotheken», «Pneuhandel» und «Hauswirtschaft» zu Fokusbranchen bestimmt worden.