Volksschule soll neue Rechtsgrundlagen erhalten
Mit ihrem Bericht «Perspektiven der Volksschule 2030» zeigt die Regierung auf, wie die Volksschule im Kanton St.Gallen vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie gesellschaftlicher Herausforderungen und Trends bis im Jahr 2030 weiterentwickelt werden soll. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf den Bericht einzutreten und unterbreitet ihm zugleich mehrere Aufträge zuhanden der Regierung.
Der Bericht der Regierung würdigt die aktuelle Position der Volksschule im Kanton St.Gallen, zeigt das Potenzial zur Weiterentwicklung auf, schafft die Grundlagen für die künftige Steuerung der Bildungspolitik und bildet die Basis für die Erarbeitung zukünftiger Massnahmen. Unter dem Präsidium von Franziska Steiner-Kaufmann, Gommiswald, hat die vorberatende Kommission den Bericht beraten. Sie begrüsst die umfassende Darstellung der heutigen Volksschule und die definierten Handlungsfelder. Gleichzeitig hätte sie sich bereits konkretere Visionen hinsichtlich künftiger Massnahmen gewünscht.
Handlungsbedarf sieht die vorberatende Kommission insbesondere beim 39-jährigen Volksschulgesetz, das seit seiner Inkraftsetzung bereits 24 Nachträge erfahren hat. Drei weitere Nachträge werden voraussichtlich noch dieses Jahr im Kantonsrat behandelt. In diesem Zusammenhang beantragt die vorberatende Kommission dem Kantonsrat, die Regierung unter Berücksichtigung verschiedener Rahmenbedingungen mit einer Totalrevision zu beauftragen. Insbesondere sollen die Steuerung des Volksschulwesens und die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden vereinfacht sowie die Schulaufsicht verbessert werden. Die Schulmodelle sollen auf allen Stufen flexibilisiert und die Weiterbildung und Qualifikation von Lehrpersonen überprüft werden. Ferner sollen die Erkenntnisse der IT-Bildungsoffensive in die neue Vorlage einfliessen und neue Varianten der Beurteilung erwogen werden.
Mit einem zweiten Auftrag zuhanden der Regierung soll ein Massnahmenpaket geprüft werden, um allen Kindern unter Einbezug der Eltern einen optimalen Schulstart in Bezug auf Kulturtechniken und Selbstregulation zu ermöglichen.
Schliesslich soll der Leistungsauftrag der PHSG mit einem dritten Auftrag statt in Richtung Forschung zu einer verstärkten Praxisorientierung hin entwickelt werden.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Junisession noch nicht, um der Regierung eine koordinierte Behandlung mit der Motion 42.22.03 «Neues Volksschulgesetz für den Kanton St.Gallen» zu ermöglichen. Der Bericht der Regierung und die Anträge der Kommission sind im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 40.22.01 zu finden.