Mitteilung Kanton

Die Finanzierung der St.Galler Strassen prüfen

Strassenbau
Strassenbau

Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bezahlen jedes Jahr eine Motorfahrzeugsteuer. Mit den Einnahmen finanziert der Kanton zu einem grossen Teil den Bau, Betrieb und Unterhalt seiner Strassen. Wie die Motorfahrzeugsteuer künftig erhoben wird und wohin diese Finanzmittel fliessen, hat die Regierung untersucht. Nun liegen Varianten vor, welche die Regierung bis am 30. Juni 2022 in die Vernehmlassung schickt.

Der Kanton erarbeitete in einer ersten Phase verschiedene Finanzierungsmodelle, wovon die Regierung eine Variante favorisiert. In einem nächsten Schritt will die Regierung alle Varianten mit den Anspruchsgruppen diskutieren. Bis am 30. Juni 2022 können sich interessierte Kreise zu den Vorschlägen äussern. Anhand der Ergebnisse soll eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet und dem Kantonsrat im Jahr 2024 unterbreitet werden.

Gewicht und Leistung sollen Steuer bestimmen

Ein Teil der Überprüfung betrifft die Einnahmeseite. Die favorisierte Variante der Regierung sieht vor, Motofahrzeuge künftig nach Gewicht und Leistung (PS, Kilowatt) zu besteuern. Heute dient lediglich das Gewicht dazu, die Motorfahrzeugsteuer zu berechnen. Weiter beinhaltet die favorisierte Variante der Regierung ein Bonus-Malus-System: Wer ein energieeffizientes Auto fährt, bezahlt weniger Motorfahrzeugsteuer. Autos mit einem hohen Energieverbrauch werden stärker besteuert. Schliesslich sollen schnelle E-Bikes künftig von der Motorfahrzeugsteuer befreit werden.

An der Verwendung der Mittel festhalten

Neben der Einnahmeseite hat die Regierung berechnen lassen, wo die Gelder aus der Motorfahrzeugsteuer eingesetzt werden. An der heutigen Ausgabenverteilung will die Regierung auch künftig festhalten. So stehen auf der Ausgabenseite mehrheitlich der Bau, Betrieb und Unterhalt von Kantonsstrassen sowie Massnahmen für den Fuss- Veloverkehr. In diesem Zusammenhang fliessen auch Mittel in den Lärm-, Natur- und Landschaftsschutz. Weiter beteiligt sich der Kanton finanziell an Projekten der Gemeinden. Schliesslich wird auch die Arbeit der Verkehrspolizei durch die Motorfahrzeugsteuer finanziert.

Strasse finanziert sich selbst

Übergeordnetes Ziel bleibt, die Steuererträge und damit die Finanzierung der Strasseninfrastruktur sicherzustellen. Die Strasse soll sich weiterhin selbst finanzieren, indem ihre Benutzerinnen und Benutzer die Motorfahrzeugsteuer entrichten. Gleichzeitig soll die neue Strassenfinanzierung auf einen veränderten Fahrzeugpark, etwa durch die Zunahme von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen, oder ein verändertes Mobilitätsverhalten reagieren können. Alle Varianten in der Vernehmlassung erfüllen diese Anforderungen.

Mit der Überprüfung der Strassenfinanzierung erfüllt die Regierung einen Auftrag des Kantonsrates. Fünf politische Vorstösse fordern, die Kriterien für die Besteuerung von Motorfahrzeugen zu überprüfen und klimafreundlichere Fahrzeuge geringer zu besteuern.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind aufgeschaltet unter https://www.sg.ch/politik-verwaltung/kantonale-vernehmlassungen.html.