Mitteilung Kanton

Eckwerte für kantonales Asylzentrum Uznach geklärt

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Der Kanton St.Gallen und der Zweckverband Pflegezentrum Linthgebiet haben in den letzten Wochen Verhandlungen geführt über einen Mietvertrag zur befristeten Nutzung des ehemaligen Pflegezentrums in Uznach als kantonales Asylzentrum. In den wesentlichen Eckpunkten konnten sich die Vertragsparteien einigen. Mit der Unterzeichnung des Vertrages wird jedoch zugewartet, da besondere Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner angehört und gegebenenfalls mitaufgenommen werden sollen. Eine Informationsveranstaltung findet am 26. April 2022 statt.

Das Sicherheits- und Justizdepartement hat das Migrationsamt anfangs Jahr damit beauftragt, ein weiteres kantonales Zentrum für Asylsuchende zu finden. Dies angesichts der steigenden Auslastung in den kantonalen Zentren sowie aufgrund von Prognosen des Staatssekretariats für Migration. Das Migrationsamt hat das stillgelegte Pflegezentrum in Uznach in Betracht gezogen und mit dem Zweckverband Pflegezentrum Linthgebiet Kontakt aufgenommen (Medienmitteilung vom 16. Februar 2022).

Der Zweckverband hätte das Zentrum gerne als regionales Gesundheits- und Pflegezentrum weitergeführt, aber keine geeignete Lösung gefunden. Er trat deshalb auf die Anfrage des Migrationsamtes im Namen der beteiligten Gemeinden ein und verhandelte in den letzten Wochen mit dem Sicherheits- und Justizdepartement einen entsprechenden Mietvertrag.

Nutzung ab 1. Juli 2022 vorgesehen

Ein solcher liegt nun im Entwurf vor. Nach diesem wird der Kanton St.Gallen das ehemalige Pflegezentrum ab 1. Juli 2022 als befristete Unterkunft für Asylsuchende nutzen, hierfür die nötigen Bewilligungen einholen sowie kleinere bauliche Anpassungen vornehmen. Es ist eine beschränkte Dauer von zwei Jahren sowie eine Belegung mit durchschnittlich 100 Asylsuchenden vorgesehen.

Der Zweckverband wird hierfür eine angemessene Miete bekommen, um die Infrastruktur zu erhalten sowie die ohnehin anfallenden Kosten zu minimieren. Der Verwaltungsrat geht davon aus, dass die Gebäude nach der vorübergehenden Miete durch den Kanton mit neuer Trägerschaft (beispielsweise die Gemeinde Uznach) mittelfristig wieder für das Gesundheits- und Pflegewesen genutzt werden können.

Der regionale Zweckverband tritt auf den befristeten Mietvertrag auch deshalb ein, weil er Vertrauen hat, dass der Kanton das vorgesehene Asylzentrum mit Respekt, der nötigen Würde gegenüber den notleidenden Menschen sowie der gebotenen Rücksicht für die Bewohnenden der Standortgemeinde führen wird, wie dies in verschiedenen Regionen des Kantons bereits heute der Fall ist. Auch die stark steigenden Flüchtlingszahlen von Menschen aus der Ukraine gebieten aus Sicht des Zweckverbandes, dass in den Gemeinden geeignete Unterkünfte vorübergehend zur Verfügung gestellt werden.

Unterstützung mit Vorbehalten seitens der Standortgemeinde

Der Gemeinderat der Standortgemeinde Uznach unterstützt das Vorhaben ebenfalls, allerdings mit Vorbehalten. Die Gemeinde habe eine humanitäre Verpflichtung, Menschen in Not beizustehen, wenn geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stünden. Der Standortgemeinde dürften durch den befristeten Betrieb aber keine Nachteile entstehen. Hierfür sind klare Regelungen vorgesehen und die Bevölkerung wird in geeigneter Form miteinbezogen. Während des Betriebs des Asylzentrums wäre die Gemeinde Uznach auch von der Aufnahme weiterer Asylsuchender nach dem üblichen Gemeindeschlüssel befreit.

Der Mietvertrag wurde trotz der Zustimmung beider Vertragsparteien vorerst noch nicht unterschrieben. Der Zweckverband und das Migrationsamt möchten allfällige Vorschläge oder Anliegen der Bevölkerung noch abholen. Dafür findet unter anderem eine Informationsveranstaltung statt. Es ist allen Beteiligten ein grosses Anliegen, im Falle eines befristeten kantonalen Asylzentrums für optimale Rahmenbedingungen vor Ort sowie für eine grösstmögliche Akzeptanz bei der Bevölkerung zu sorgen.

Informationsveranstaltung am 26. April 2022

Der Kanton, die Standortgemeinde Uznach und Vertreter des Zweckverbandes informieren die lokale Öffentlichkeit an einer Informationsveranstaltung über das geplante und befristete kantonale Asylzentrum. Die Veranstaltung findet am 26. April 2022 um 19 Uhr in der Aula Haslen in Uznach statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.