Beschulung von ukrainischen Kindern
Aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beschulung. Sie sollen in die Volksschule aufgenommen werden, sobald sie dazu in der Lage sind. Sie besuchen die Regelklassen mit Unterstützung in Deutsch oder Integrationsklassen. Flankierend können sie durch ukrainische Hilfskräfte und ukrainische Lernformate unterstützt werden. Eine kantonale Website stellt aktualisierte Informationen zum Thema zur Verfügung.
Jedes Kind, das sich für eine gewisse Zeit in der Schweiz aufhält, hat einen grundrechtlichen Anspruch auf Beschulung. Dies trifft auch für Kinder aus der Ukraine mit dem Schutzstatus S zu. Im Kanton St.Gallen sollen sie beschult werden, sobald sie dafür psychisch und physisch bereit sind. Die Verarbeitung der belastenden Erlebnisse erfolgt von Kind zu Kind unterschiedlich: Während den einen eine schnelle Einschulung eine wertvolle Struktur und Ablenkung gibt, würde sie für andere nach dem Erlebten eine Überforderung bedeuten. Beim Einschulungszeitpunkt soll deshalb auf die Bedürfnisse der einzelnen Kinder und deren Umfeld Rücksicht genommen werden.
Aufnahme in Regelklassen oder Integrationsklassen
Die Schulen sind aufgrund der Erfahrungen mit früheren Flüchtlingsbewegungen gut für die Aufnahme von Kindern aus der Ukraine gerüstet. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) verzichtet deshalb auf detaillierte koordinierende Empfehlungen zur Beschulung von Kindern aus der Ukraine. Im Kanton St.Gallen tauschen sich involvierte Behörden und Verbände in einer Taskforce zu diesem Thema aus. Darin vertreten sind neben dem Bildungsdepartement und dem Bildungsrat auch die Verbände St.Galler Volksschulträger (SGV), Privater Sonderschulträger (VPS), Schulleiterinnen und Schulleiter St.Gallen (VSLSG), Kantonaler Lehrerinnen- und Lehrerverband (KLV), Verband des Personals öffentlicher Dienste (vpod) und der Schulpsychologische Dienst des Kantons St.Gallen (SPD).
Zuständig für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter sind im Kanton St.Gallen die Schulträger vor Ort. Sie nehmen die ukrainischen Kinder entweder in Regelklassen oder in Integrationsklassen auf. Bei einer Beschulung in der Regelklasse lernen die ukrainischen Kinder mit zusätzlicher Unterstützung Deutsch und besuchen im Übrigen den Unterricht mit den anderen Kindern. Die Schulträger bereiten sich auf ein Szenario vor, in dem aufgrund der hohen Anzahl die aus der Ukraine geflüchteten Kinder nicht mehr in den Regelstrukturen, sondern in allenfalls regionalen Integrationsklassen beschult werden könnten.
Einsatz ukrainischer Hilfskräfte und Hilfsmittel
Zur Erleichterung der integrierenden Beschulung können ukrainische Unterstützungspersonen engagiert werden. Daneben leisten auch Dolmetschende und Assistierende wertvolle Dienste.
Das ukrainische Bildungsministerium hat die Staaten, die ukrainische Geflüchtete aufnehmen, über eine Plattform mit Unterrichtsinhalten nach ukrainischem Lehrplan ab der 5. Klasse informiert. Diese Plattform steht beim Unterricht in der Schweiz nicht im Vordergrund, kann aber flankierend genutzt werden, um nach einer Rückkehr den Wiedereinstieg in die Schule in der Ukraine zu erleichtern. Teilweise können die Schülerinnen und Schüler auch ukrainischen Fernunterricht aus der Heimat verfolgen. Für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler in der Nutzung der ukrainischen Plattform oder zur Unterstützung beim normalen Unterricht können ukrainische Lehrpersonen angestellt werden. Der Trägerverein Integrationsprojekte St.Gallen (TISG) informiert mit Plakaten in ukrainischer Schrift über diese Möglichkeit. Die Anstellung erfolgt nach kantonalem Lehrerpersonalrecht und setzt grundsätzlich eine anerkannte Berechtigung voraus. Das Vorliegen einer solchen Berechtigung ist pragmatisch zu prüfen. Ukrainische Lehrpersonen und Hilfskräfte werden in kantonale Stellenbörse einbezogen.
Kantonale Website für Schulen und Schulträger
Das Bildungsdepartement stellt auf der Website http://www.sg.ch/ukraine laufend aktualisierte Informationen zur Beschulung von Flüchtlingskindern und zum Umgang mit dem Thema Krieg im Unterricht zur Verfügung. Ausserdem bietet das Departement Unterstützungsangebote an und steht den Schulträgern bei konkreten Fragen zur Verfügung.
Die Schule soll für die geflüchteten Kinder ein sicherer Ort sein, an dem sie sich wohl fühlen, zur Ruhe kommen und lernen können. Eine kantonal angebotene Weiterbildung stärkt die Kompetenz der Lehrpersonen, geflüchtete Kinder in der Schule gut aufzunehmen. Die Weiterbildung bietet insbesondere auch Hinweise dazu, wie mit allfälligen Traumata umgegangen werden kann.
Neues Integrationsangebot für Jugendliche
Für Geflüchtete aus der Ukraine zwischen 16 und 21 Jahren mit Schutzstatus S wird im Kanton St.Gallen auf Sekundarstufe II ein neues Integrationsangebot geschaffen. Von Anfang Mai bis Ende Schuljahr wird am Gewerblichen Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen (GBS) ein Kurs angeboten, der neben einem intensiven Deutschtraining auch eine Potenzialabklärung beinhaltet. Aufgrund dieser Abklärung erfolgt auf das Schuljahr 2022/23 eine Triage in weitere Angebote auf Sekundarstufe II. Die Anschlusslösung kann ein Brückenangebot, eine berufliche Grundbildung oder ein Gymnasium sein. Bei grosser Nachfrage könnte dieses Angebot in einem nächsten Schritt auf das Berufs- und Weiterbildungszentrum Buchs (bzb) und das Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil-Jona (BWZR) ausgeweitet werden. Eintritte sind auch in laufende Kurse möglich.