Unklarheiten bei Privataufnahme Ukraine-Geflüchteter
Viele Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons möchten den Geflüchteten aus der Ukraine helfen und nehmen direkt Personen auf. Dies führt regelmässig zu Unklarheiten, weil vorgängig nicht abgeklärt wurde, welche Bedürfnisse die Geflüchteten haben. Der Kanton ruft Private dazu auf, sich mit Hilfsangeboten konsequent an die Gemeinde zu wenden und keine Direktaufnahmen zu tätigen.
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht: Das gilt aktuell bei Hilfeleistungen Privater für Geflüchtete aus der Ukraine. Einige Personen bieten auf Social Media ihre Unterkunft an und nehmen direkt Geflüchtete aus der Ukraine auf. Andere reisen auch mit Kleinbussen ins Grenzgebiet und bringen die Geflüchteten direkt zu einer Gemeinde. In beiden Fällen kann es schnell zu Unklarheiten kommen, sei es in Bezug auf die Betreuung, die Finanzierung oder die Unterbringung.
Der Kanton und die Gemeinden rufen die Bevölkerung deshalb dazu auf, Hilfsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine konsequent den Gemeinden zu melden. Nur so ist sichergestellt, dass die Geflüchteten schnell und sicher zum Schutzstatus und zu offizieller Unterstützung gelangen. Wer im Kanton St.Gallen Wohnraum (ganze freie Wohnungen und Häuser) für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchte, soll sich daher ausschliesslich bei der Wohngemeinde melden. Gleiches gilt für Unterstützungsangebote, sei es für Übersetzungen oder andere Einsätze.
Hilfsangebote bei Gemeinde melden
Dieses Vorgehen ist umso wichtiger, weil in den kommenden Wochen tausende weitere Geflüchtete in die Schweiz kommen werden. Die Gemeinden sind gefordert, innert Kürze viele Geflüchtete unterzubringen. Sie sind daher darauf angewiesen, auch private Unterkunftsmöglichkeiten zu kennen. Für diese Herausforderung ist es wichtig, dass die Regelstrukturen funktionieren und die Gemeinden mit Sorgfalt und Übersicht vorgehen können. Wer auf eigene Faust Geflüchtete unterbringt, wirkt zwar in guter Absicht, aber diesem Ziel entgegen.
Wichtig ist auch, dass sich die geflüchteten Personen unverzüglich nach ihrer Einreise in die Schweiz beim Bundesasylzentrum melden, sich registrieren lassen und den Schutzstatus «S» beantragen. Damit ist nicht nur sichergestellt, dass die geflüchteten Personen den schweizerischen Behörden bekannt sind, Sozialhilfe erhalten oder eine Arbeit aufnehmen können, sondern dass beispielsweise auch die Krankenversicherung gewährleistet ist.
So funktioniert eine Zuweisung
Kommt eine geflüchtete Person aus der Ukraine in der Schweiz an, sollte sie sich so schnell wie möglich bei einem Bundesasylzentrum melden. In der Ostschweiz liegt dieses in Altstätten. Im Bundesasylzentrum wird die Person durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) willkommen geheissen und ihr Antrag für den Schutzstatus S geprüft. Bei positiver Prüfung wird die Person durch das SEM einem Kanton zur Zuteilung in eine Gemeinde zugewiesen. Im Kanton St.Gallen ist der Trägerverein Integrationsprojekte St.Gallen (TISG) im Auftrag der 77 Gemeinden für die Zuteilung an eine Gemeinde zuständig. Wird die Person einer Gemeinde zugewiesen, sucht diese für die Person eine geeignete Unterkunft und übernimmt die Betreuung.