Arealentwicklung Wil West kann in zweite Lesung
Der Kantonsrat hat in der Novembersession 2021 den Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit für die Arealentwicklung Wil West in erster Lesung beraten. Wegen offener Fragen in der Zusammenarbeit mit dem Kanton Thurgau wurde die zweite Lesung vorläufig sistiert. Nachdem der vorberatenden Kommission die verlangten Informationen nachgereicht wurden, soll nun die Beratung im Kantonsrat fortgesetzt werden.
Der Kantonsrat überwies in der ersten Lesung auf Antrag der vorberatenden Kommission zwei Aufträge an die Regierung. Ein Auftrag sieht vor, im Rahmen des Erlasses der kantonalen Nutzungszone (KNZ) des Kantons Thurgau sicherzustellen, dass die Bestimmungen, Vorgaben und Auflagen die notwendige Flexibilität aufweisen, um die Standortentwicklung erfolgreich gewährleisten zu können. In Erfüllung dieses Auftrags tauschten sich die zuständige Regierungsrätin und der zuständige Regierungsrat der Kantone Thurgau und St.Gallen aus und legten der vorberatenden Kommission die Ergebnisse dieser Besprechungen vor.
Unter dem Präsidium von Martin Sailer, Wildhaus-Alt St.Johann, wurde die vorberatende Kommission in einer zweiten Sitzung über die übergeordneten Prinzipien des Richtplans, die vorgesehenen Gebäudehöhen, Parkierungen und die Regelung der Mehrwertabgabe im Arealentwicklungsvertrag informiert. Sie nutzte ebenfalls den Austausch mit der Thurgauer Regierungsrätin Carmen Haag und mit Regierungspräsident Marc Mächler, um offene Fragen zu klären. Die vorberatende Kommission nimmt die partnerschaftlichen Bemühungen des Kantons Thurgau zu einer möglichst hohen Flexibilität zur Kenntnis und befürwortet die Fortsetzung des parlamentarischen Prozesses im Rahmen der zweiten Lesung im Kantonsrat.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Aprilsession in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 33.21.05 zu finden.