Übergangslösung für Notruf- und Einsatzleitzentrale
Das System der Notruf- und Einsatzleitzentrale im Calatrava-Gebäude in St.Gallen muss technisch erneuert werden. Bis zum Bezug eines neuen Standorts wird eine Übergangslösung für insgesamt 39 Millionen Franken im Gebäude des Einkaufs-zentrums Lerchenfeld in St.Gallen angestrebt. Die vorberatende Kommission empfiehlt dem Kantonsrat Eintreten.
Die Kantonale Notrufzentrale ist im Calatrava-Gebäude zwischen Klosterhof und Moosbruggstrasse in St.Gallen untergebracht. Sie betreibt in einem 7x24-Stundenbetrieb die zentrale Notruf- und Einsatzleitzentrale für Polizei, Rettung und Feuerwehr des Kantons St.Gallen sowie für weitere Partnerorganisationen. Die Einsatzleitzentrale ist am Ende ihres technischen Lebenszyklus und muss abgelöst werden. Die Schwierigkeit der Ablösung ist die Sicherstellung der Erreichbar- und Verfügbarkeit der Systeme während eines Umbaus oder Umzugs. Die Ablösung am bisherigen Standort ist deshalb und aufgrund der räumlichen Verhältnisse und infrastrukturellen Anforderungen nicht möglich. Im Obergeschoss des Einkaufszentrums «Lerchenfeld» soll deshalb ein Mieterausbau realisiert werden, bis voraussichtlich im 2033 der Umzug in das geplante, neue Sicherheits- und Verwaltungszentrum in St.Gallen-Winkeln erfolgen kann.
Die vorberatende Kommission, unter dem Vorsitz von Thomas Warzinek, Mels, hat sich intensiv mit dem Vorhaben auseinandergesetzt. Für die Kommission war die technische Erneuerung des Einsatzleitsystems unbestritten. Hingegen hinterfragte sie insbesondere den vorgeschlagenen Umzug der Notruf- und Einsatzleitzentrale. Das Departement konnte mit umfangreichen Dokumentationen darlegen, weshalb die Ertüchtigung des Systems am bisherigen Standort und der Umbau des bestehenden Gebäudes zwar grundsätzlich möglich, aber nicht sinnvoll sind. Dabei stützt es sich vor allem auf dazu erstellte Studien und die hohen Kostenfolgen. Mit einer Objektevaluation und Machbarkeitsstudie wurde der Standort Lerchenfeld für die Übergangslösung als am besten geeignet beurteilt.
Die Kommission zeigte sich kritisch gegenüber den hohen baulichen Investitionskosten für eine Übergangslösung für etwa zehn Jahre. Aufgrund der neusten Berechnungen können mittlerweile rund 4 Millionen Franken an Umbaukosten eingespart werden. Der auf den Kanton St.Gallen entfallende Kostenanteil beläuft sich damit auf 34,3 Mio. Franken. Zudem hinterfragte die Kommission grundsätzlich die Immobilienstrategie des Sicherheits- und Justizdepartementes. Deshalb beantragt sie dem Kantonsrat einen Auftrag an die Regierung, nächstes Jahr eine Übersicht über die Immobilienstrategie für Bauten des Sicherheits- und Justizdepartementes vorzulegen.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Aprilsession 2022. Die Botschaft und der Entwurf und die Anträge der vorberatenden Kommissionsind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 33.21.05 zu finden.