Neue Absenzenregelung für Mittelschulen
Die Regierung schickt einen Nachtrag zum Mittelschulgesetz in die Vernehmlassung. Darin werden die Gründe für Absenzen vom Unterricht präzisiert. Die Vorlage geht auf die Aktionen der «Klimajugend» zurück, die zu Diskussionen darüber geführt hatten, inwieweit Urlaub zu politischen Zwecken bewilligt werden soll. Dies soll künftig nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein.
Der vorgeschlagene Gesetzesnachtrag zählt die Absenzgründe exemplarisch auf und schliesst Urlaub für die Teilnahme an einer politischen Veranstaltung im Grundsatz aus. Ausnahmsweise soll eine solche Absenz jedoch bewilligt werden können, wenn das politische Thema Gegenstand des fachlichen Unterrichts ist und die Veranstaltung nicht auf eine Störung oder Vereitelung des Unterrichts oder dessen Instrumentalisierung zielt.
Joker-Halbtage kompensieren strengere Urlaubspraxis
Die neue Regelung verschärft die Urlaubspraxis an den Mittelschulen und nähert sie derjenigen in der Volksschule an. Als Konsequenz sollen an den Mittelschulen zwei sogenannte Joker-Halbtage jährlich eingeführt werden, an denen sich Schülerinnen und Schüler ohne Begründung vom Unterricht abmelden können. Diese Halbtage stehen in der Volksschule bereits zur Verfügung und haben sich bewährt.
Schulische Aktivitäten in den Schulferien
Die Gesetzesrevision wird genutzt, um eine Grundlage dafür zu schaffen, besondere schulische Aktivitäten an der Schnittstelle zwischen Unterrichtszeit und Schulferien flexibler planen zu können. Damit Sprachaufenthalte, Einführungswochen, «Lift-Kurse» und neue Unterrichtsformen besser in die Ausbildungs- und Schuljahresstruktur integriert werden können, soll die Rektorin oder der Rektor während der ganzen Ausbildungsdauer höchstens acht Ferienwochen als obligatorische Schulzeit bestimmen können.
Nachtrag als Resultat der «Klimastreiks»
An den «Klimastreiks» nahmen 2019 zwischen 35 und 65 der rund 4650 Schülerinnen und Schüler der St.Galler Mittelschulen teil. Die Rektorinnen und Rektoren bewilligten anfänglich die Absenzen. Für spätere Aktionen konnten sich die Schülerinnen und Schüler vom Unterricht befreien lassen, indem sie den Unterrichtsausfall mit einem Sozialeinsatz kompensierten, der doppelt so lange dauerte. In der Folge wurde im Kantonsrat eine Motion für präzisere Regeln zum Urlaub im Mittelschulgesetz eingereicht und gutgeheissen.
Vollzug auf Schuljahr 2023/24 angestrebt
Der Gesetzesentwurf wird einer breiten politischen Vernehmlassung unterzogen. Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich noch in diesem Jahr beraten. Der Nachtrag soll auf Beginn des Schuljahres 2023/24 in Vollzug treten.