Rückkehr zur Normalität an den Schulen
Der Bildungsrat hat heute Vormittag entschieden, die verbliebenen Empfehlungen und Massnahmen in der Volksschule sowie den Mittel- und Berufsfachschulen zum Schutz vor dem Coronavirus per morgen Freitag, 18. Februar 2022 aufzuheben. Er strebt eine rasche Rückkehr zur Normalität in den Schulen an. Ausschlaggebend für den Entscheid war der Beschluss des Bundesrates von gestern.
Die epidemiologische Lage entspannt sich. Dank einer hohen Immunisierung der Bevölkerung droht keine Überlastung des Gesundheitssystems. Der Bildungsrat strebt deshalb eine rasche Rückkehr zur Normalität auch in den Schulen an.
Er hebt die dringende Empfehlung zum Maskentragen an die Schülerinnen und Schüler der Volksschule per morgen Freitag, 18. Februar 2022 auf. Auch die Maskenpflicht für Lehrpersonen auf allen Bildungsstufen und für Schülerinnen und Schüler in Mittel- und Berufsfachschulen ist ab morgen aufgehoben. Wieder möglich sind auch Kontaktsportarten im Sportunterricht auf allen Schulstufen. Damit kann der Unterricht an den Schulen in allen Fächern wie vor der Pandemie gewohnt stattfinden.
Die Pandemie forderte das System Schule in den letzten zwei Jahren stark. Entsprechend war es dem Bildungsrat wichtig, die schulischen Anspruchsgruppen in seine Entscheidvorbereitung einzubeziehen. Er hat sich deshalb seit Beginn der Pandemie mit Vertreterinnen und Vertretern von Schulträgern, Schulleitungen und Lehrpersonen in einer Kontaktgruppe COVID-19 vernetzt. Für die gute Zusammenarbeit und den grossen Einsatz dankt der Bildungsrat allen am Schulbetrieb Beteiligten.
Regierung hebt zusätzliche kantonale Massnahmen auf
Auch die Regierung des Kantons St.Gallen hat die kantonalen Corona-Massnahmen, die zusätzlich zu den Vorgaben des Bundes galten, per heute aufgehoben. Dazu zählen die Maskentragpflicht in den Warte- und Zugangsbereichen des öffentlichen Verkehrs sowie in den Aussenbereichen von Restaurants, Bars und Clubs. Ebenso aufgehoben ist die Zertifikatspflicht für den Aussenbereich von Restaurants, Bars und Clubs sowie von Märkten sowie Messen. Zudem entfällt auch die Zertifikatspflicht für einen Besuch im Spital, in einem Betagten- oder Pflegeheim oder in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung.