Sanierungskonzept für Regionalgefängnis etappiert umsetzen
Die geplante Erweiterung und Erneuerung des Regionalgefängnisses und der Staatsanwaltschaft Altstätten sollen zeitnah erfolgen. Das Baugelände ist jedoch schadstoffbelastet und muss zuerst saniert werden. Die Mehrkosten dafür betragen 17 Millionen Franken. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben dem Erweiterungs- und Erneuerungsbau für das Regionalgefängnis und die Staatsanwaltschaft Altstätten am 25. November 2018 zugestimmt. Die im Rahmen des Baugesuchsverfahrens durchgeführten Schadstoffuntersuchungen ergaben aber eine hohe Belastung des Baugeländes durch PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) aufgrund der früheren Nutzung für Brand- und Löschübungen. Der Standort muss deshalb zuerst saniert werden. Um das Bauvorhaben möglichst zeitnah zu realisieren, ist eine Etappierung der Sanierungsarbeiten vorgesehen. Dies stellt sicher, dass sich auch der Neubau für das geplante Bundesasylzentrum ohne weiteren Verzug umsetzen lässt. Für die erste Etappe des Sanierungskonzepts entstehen Mehrkosten von rund 17 Millionen Franken.
Unter dem Präsidium von Thomas Schwager, St.Gallen, hat sich die Kommission zur geplanten Sanierung und den Schadstoff-Grenzwerten auch durch eine externe Fachperson informieren lassen. Zudem wurden der Kommission die Details der Untersuchungen und verschiedene Sanierungsvarianten dargelegt. Die Kommission unterstützt das Bestreben der Regierung, die Arbeiten für den Erweiterung- und Erneuerungsbau in zwei Etappen zügig voranzutreiben. Sie begrüsst deshalb die Vorfinanzierung durch den Kanton. Die Verhandlungen zum Kostenverteiler gemäss Verursacherprinzip werden parallel zur Bauvorlage geführt. Sobald neben dem Kostenverteiler auch die aktuell bestehenden Unsicherheiten bezüglich PFAS-Grenzwerte und Sanierungsmöglichkeiten geklärt sind, wird die zweite Sanierungsetappe angegangen. Aktuell wird dafür mit Richtkosten von gegen 11 Millionen Franken gerechnet.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Februarsession 2022 in einziger Lesung. Die Botschaft und der Entwurf sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 33.21.02 zu finden.