Covid-Finanzhilfe für Kultur soll weitergeführt werden
Die Regierung legt für die Weiterführung der Finanzhilfen im Kulturbereich im Jahr 2022 einen Nachtrag zum kantonalen Umsetzungsgesetz vor. Der Kantonsrat wird darüber in der Februarsession beraten. Die Fortführung der Finanzhilfen ist aufgrund der in hohem Masse angespannten und existenzbedrohenden wirtschaftlichen Situation der Kulturakteurinnen und -akteure und der allgemeinen epidemiologischen Entwicklung der letzten Wochen dringlich. Nur so kann eine nachhaltige Schädigung der St.Galler Kulturlandschaft verhindert und die kulturelle Vielfalt erhalten werden.
Für Schäden zwischen dem 1. November 2020 und dem 31.Dezember 2021 haben Kulturunternehmen und Kulturschaffende bis zum 30. November 2021 insgesamt 492 Gesuche für Ausfallentschädigungen eingereicht. Daneben wurden 53 Gesuche für Beiträge an Transformationsprojekte eingereicht. Die Ausfallentschädigungen haben sich sowohl bei den Kulturschaffenden als auch bei den Kulturunternehmen als wirksame Abfederungsmassnahme erwiesen. Die Beiträge an Transformationsprojekte werden auch im Jahr 2022 ein zentrales Instrument sein, um einen gezielten Strukturwandel in der Kulturbranche anzuschieben und zu fördern. Die Beteiligung des Kantons an den Unterstützungsmassnahmen soll deshalb fortgeführt und die Massnahmen gleichbleibend gemäss den vom Kantonsrat gesetzten kulturpolitischen Prioritäten beibehalten werden.
Anpassungen in kantonaler Gesetzesgrundlage
Die Corona-Unterstützungsmassnahmen für den Kulturbereich wären aufgrund der Befristung von Art. 11 des eidgenössischen Covid-19-Gesetzes Ende 2021 ausgelaufen. Nationalrat und Ständerat haben deshalb in der Wintersession 2021 eine Verlängerung bis Ende 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat zudem am 17. Dezember 2021 die Geltungsdauer der Art. 11 konkretisierenden Covid-19-Kulturverordnung verlängert.
Mit der Fortführung der Beteiligung müssen einige wenige Bestimmungen im kantonalen Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich angepasst werden.
Dritte Phase: Mittelbedarf wird auf 15,4 Millionen Franken geschätzt
Die Regierung schätzt den Mittelbedarf im Sinn eines Kostendachs für die dritte Phase auf insgesamt höchstens 15,4 Millionen Franken – bei aller Ungewissheit des Verlaufs der Covid-19-Epidemie und der einschränkenden staatlichen Massnahmen. Dieser wäre je zur Hälfte (je 7,7 Millionen Franken) durch den Bund und den Kanton zu finanzieren. Daraus folgt ein Mehrbedarf an kantonalen Mitteln im Umfang von 4,04 Millionen Franken. Das Kostendach der kantonalen Mittel für die hälftig mit dem Bund finanzierten Massnahmen beträgt damit für die zweite und dritte Phase zusammen insgesamt 13,89 Millionen Franken (anstatt bisher 9,85 Millionen Franken für die zweite Phase).