Mitteilung Kanton

Maskenpflicht ab der vierten Primarklasse

Symbolbild Volksschule
Symbolbild Volksschule

Nach den Weihnachtsferien am 3. Januar 2022 gilt die Maskenpflicht neu auch für Primarschülerinnen und –schüler ab der vierten Primarklasse. Dies hat der Bildungsrat auf Empfehlung des Kantonsarztamtes beschlossen. Damit wird der raschen Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus Rechnung getragen.

Für die höheren Schulstufen besteht die Maskenpflicht bereits seit Ende November 2021. Die Ausdehnung auf die Mittelstufe der Volksschule soll mit dem Überhandnehmen der hoch ansteckenden Omikron-Variante verhindern, dass Klassen oder Schulen wegen gehäufter Fälle von Isolation und Quarantäne den Präsenzunterricht unterbrechen müssen. Die Massnahme gilt vorderhand unbefristet. Die Lage wird ab nächster Woche laufend weiter beobachtet und beurteilt.