Mitteilung Kanton

Erweiterte Maskentragpflicht in der Ostschweiz

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Die Auslastung der Intensivstationen ist aktuell hoch. Deshalb haben die Regierungen der vier Ostschweizer Kantone eine erweiterte Maskenpflicht beschlossen. Diese gilt im Kanton St.Gallen ab diesem Donnerstag, 2. Dezember 2021. Die vier Regierungen rufen ausserdem geimpfte wie auch nicht-geimpfte Personen dazu auf, die Hygieneempfehlungen wieder stärker zu befolgen, und raten zum Home Office.

In der Ostschweiz steigt die Anzahl Personen, die wegen einer Corona-Infektion in Spitalbehandlung sind, wieder stark an. Ohne Gegenmassnahmen droht eine Überlastung der Spitalkapazitäten. Das möchten die Regierungen der vier Ostschweizer Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Thurgau und St.Gallen verhindern und haben deshalb eine erweiterte Maskentragpflicht beschlossen. Damit möchten sie die Zahl der Neuansteckungen reduzieren und ein einheitliches Vorgehen in der Ostschweiz sicherstellen.

In allen vier Kantonen gilt die erweiterte Maskentragpflicht an folgenden Orten:

  • an Veranstaltungen im Innen- und Aussenbereich, zum Beispiel an Konzerten oder Partys sowie in Kinos und Theatersälen;
  • an Fach- und Publikumsmessen sowie Märkten, zum Beispiel Weihnachtsmärkten;
  • in den Warte- und Zugangsbereichen des öffentlichen Verkehrs, zum Beispiel auf dem Perron oder an Bushaltestellen;
  • in Spitälern und Kliniken, Alters- und Pflegeheimen sowie in Wohnheimen für Menschen mit einer Behinderung.

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat zudem eine Maskentragpflicht in sämtlichen öffentlich zugänglichen Innenräumen beschlossen. Dazu gehören zum Beispiel Museen, Bibliotheken, Fitnesscentren und Badeanstalten sowie Bars und Clubs. Zudem muss die Konsumation von Getränken und Speisen im Sitzen erfolgen.

Die erweiterte Maskentragpflicht gilt unabhängig davon, ob der Zugang an einem Ort bereits auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist. Ausgenommen von der Maskentragpflicht sind insbesondere Kinder unter 12 Jahren und Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können.

Wieder mehr Home Office und Hygieneregeln beachten

Gleichzeit rufen die vier Regierungen die Bevölkerung dazu auf, die bereits bekannten Hygieneempfehlungen wieder stärker zu beachten. Dazu gehören: regelmässig Hände waschen oder desinfizieren, regelmässig und ausreichend Innenräume lüften, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und wo dies nicht möglich ist, eine Maske tragen – auch im privaten Umfeld. Diese Empfehlungen gelten auch für geimpfte Personen. Wer sich an die Hygieneempfehlungen hält, leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus.

Die vier Regierungen rufen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber deshalb dazu auf, für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder vermehrt Home Office einzuführen, soweit dies möglich ist.

Impfung schützt und verhindert gesellschaftliche Einschränkungen

Wer sich mit dem Coronavirus ansteckt, kann schwer erkranken und Langzeitschäden erleiden. Diese können den Lebensalltag der betroffenen Person sowie des nahen Umfelds massiv einschränken. Die Impfungen gegen das Coronavirus schützen vor einem schweren Verlauf und vor einer Pflege im Spital. Wer sich impfen lässt, tut dies für die eigene Gesundheit und zum Schutz der Allgemeinheit. Damit leistet jede geimpfte Person einen Beitrag, um weitere gesellschaftliche Einschränkungen zu verhindern.