Regierung beschliesst Massnahmen in Gesundheitsinstitutionen
Ab Montag gilt in den Spitälern sowie Betagten- und Pflegeheimen des Kantons für Besuchende eine 3G-Pflicht. Ausserdem fordert die Regierung verstärkte Kontrollen in der Gastronomie und übrigen Betrieben. Am Montag erfolgt eine Aussprache in der GDK-Ost, um möglichst einheitliche Massnahmen in der Ostschweiz zu definieren. Die wichtigste Massnahme bleibt dabei die Steigerung der Impfquote. Die Zahlen aus dem Kanton St.Gallen zeigen deutlich, dass die Impfung zur Vermeidung von Hospitalisationen hoch wirksam ist.
Seit Mitte Oktober 2021 steigt im Kanton St.Gallen die Anzahl Neuinfektionen mit dem Coronavirus markant an, vor allem bei den jüngeren Altersgruppen. Die Zahl der Hospitalisationen steigt etwas verzögert aber ebenfalls kontinuierlich an. Im Unterschied zu den Neuinfektionen sind hier hauptsächlich die ältesten Bevölkerungsgruppen betroffen. Bei den Hospitalisationen zeigt sich auch deutlich, dass die Impfung wirkt: rund 80 Prozent der Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen sind nicht geimpft.
Hauptgrund für den Anstieg der Infektionen ist die viel ansteckendere Deltavariante, die auch zu schwereren Verläufen führt. Weitere Gründe für die Verschärfung der Lage sind die vergleichsweise tiefe Durchimpfung im Kanton St.Gallen und der vermehrte Aufenthalt in Innenräumen während der kalten Jahreszeit.
Abstimmung unter den Ostschweizer Kantonen
Die Ostschweizer Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden haben die Situation gemeinsam analysiert und das weitere Vorgehen besprochen. Auch wenn die coronabedingten Hospitalisationen weniger stark ansteigen als die Fallzahlen, erachten die Kantone weitere Massnahmen als erforderlich, um die Zahl der Hospitalisationen einzudämmen. Die Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der Ostschweiz wird sich am Montag über abgestimmte Massnahmen austauschen. Auf diesem Weg sollen möglichst einheitliche Massnahmen sichergestellt werden. Eine Kommunikation des weiteren Vorgehens erfolgt im Verlauf der kommenden Woche.
Besuche nur mit 3G
Als Sofortmassnahme beschloss die Regierung des Kantons St.Gallen weitergehende Massnahmen im Bereich der Gesundheitsinstitutionen. Für den Besuch in einem Spital (Akutspital, psychiatrische Klinik, Reha-Klinik) oder einem Betagten- und Pflegeheim ist ab Montag, 29. November 2021, neu ein Covid-Zertifikat nötig. Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher über 12 Jahre von Betagten- und Pflegeheimen sowie Mitarbeitende von Organisationen zur Hilfe und Pflege zu Hause müssen dabei Mund- und Nasenschutzmaske tragen. Diese Massnahmen sind namentlich im Kanton Thurgau bereits umgesetzt.
Vermehrt Kontrollen in Betrieben und Gastronomie
Die geltenden Regeln in Betrieben und Gastronomie müssen zwingend eingehalten werden. Deshalb fordert die Regierung hier vermehrt Kontrollen. Vergangene Woche rief der Kantonale Führungsstab die Gemeinden auf, die Kontrollen von Restaurationsbetrieben zu intensivieren. Neben der Einhaltung der 3G-Pflicht, sollen auch die Regeln für Aussenzelte besondere Beachtung finden. So dürfen bei überdachten Aussenbereichen auf mindestens der Hälfte der Seiten keine Wände (auch nicht Plastikfolien, Blachen oder Ähnliches) vorhanden sein.
Impfen schützt
Für den weiteren Verlauf der Pandemie sind die Erstimpfungen entscheidend. Die Impfung ist der beste Schutz vor einer Covid-19-Erkrankung, vor deren Übertragung und vor möglichen Langzeitfolgen. Dies zeigen auch die Zahlen im Kanton St.Gallen deutlich.
Von einer dritten Impfung profitieren insbesondere Personen über 65 Jahren. Der Kanton St.Gallen hat bereits über 27'000 Personen über 65 Jahre zum dritten Mal geimpft und rund 16'000 Personen haben sich dafür angemeldet. Die Impfempfehlung für Personen unter 65 Jahren durch die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und dem Bund liegt jetzt vor. Ab sofort können sich alle St.Gallerinnen und St.Galler, deren Impfung sechs Monate zurück liegt zum Boostern anmelden. Der Kanton St.Gallen ist darauf vorbereitet: Die Booster-Impfung wird im Rahmen der bestehenden und aktuell ausgebauten Impf-Infrastruktur (Impfzentren, Hausarztpraxen, Pop-Up-Impfstellen) verabreicht werden.