Einigung zur Rückübertragung des Spitals Wattwil
Der Gemeinderat Wattwil und die Regierung des Kantons St.Gallen haben sich im Grundsatz über die Konditionen zur Rückübertragung der Liegenschaft geeinigt. Nun wird der Kaufvertrag mit dem Preis und den Details ausgearbeitet. Dieser wird den heute rechtsgültigen Abtretungsvertrag aus dem Jahr 2002 ersetzen.
In drei Verhandlungsrunden haben sich der Gemeinderat Wattwil, die Regierung des Kantons St.Gallen und die Spitalanlagengesellschaft SRFT im Grundsatz über die Konditionen zur Rückübernahme der Spitalliegenschaft durch die Gemeinde Wattwil geeinigt. Nun werden die Übergabemodalitäten im Detail ausgearbeitet.
Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der Nachfolgelösung für die Spitalliegenschaft erreicht. Gleichzeitig ist damit die Ablösung des bestehenden Abtretungsvertrages verbunden. Der Gemeinderat Wattwil sieht die Gründung und Finanzierung einer gemeindeeigenen Immobiliengesellschaft als künftige Trägerin der Liegenschaft vor.
Für die definitive Zustimmung zur Übernahme der Immobilie durch die Gemeinde ist in Wattwil gemäss Gemeindeordnung eine Urnenabstimmung nötig. Der Gemeinderat wird nun möglichst rasch zuhanden der Stimmberechtigten den Termin und das Gutachten für die Abstimmung darüber vorlegen.