Die Rickenstrasse wird untersucht
Die Rickenstrasse gehört zu den stark befahrenen Strassen im Kanton St.Gallen. Welche Anforderungen die Strasse künftig erfüllen soll, will das kantonale Tiefbauamt mit einer Zweckmässigkeitsbeurteilung herausfinden. Die Bevölkerung kann sich bei der Erarbeitung einbringen. Voraussichtlich bis Ende 2023 sollen die Ergebnisse vorliegen.
Mit der Zweckmässigkeitsbeurteilung will das Tiefbauamt untersuchen, ob die Rickenstrasse zwischen Wattwil-Brendi und dem Abzweiger Neuhaus in Eschenbach die heutigen wie auch künftigen Bedürfnisse erfüllt und welche Massnahmen eine Verbesserung bringen könnten.
Untersucht wird unter anderem, welche Sicherheitsdefizite zurzeit für die verschiedenen Verkehrsteilnehmenden bestehen; sowohl für Motorfahrzeuge wie auch Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrerinnen und Velofahrer. Weiter soll die Zweckmässigkeitsbeurteilung zeigen, ob die Angebote für den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Veloverkehr noch zeitgemäss sind. Schliesslich will das Tiefbauamt analysieren, wie stark die Siedlungsräume mit Durchgangsverkehr belastet sind.
Mit der Zweckmässigkeitsbeurteilung erarbeitet das kantonale Tiefbauamt zudem verschiedene Varianten und vergleicht diese miteinander. Die Stossrichtung ist offen: Sowohl eine Sanierung wie auch Neu- oder Ausbauten sind möglich. Teil der Ergebnisse ist auch ein Zeitplan für das weitere Vorgehen. Die Varianten werden der interessierten Bevölkerung während der Erarbeitung der Zweckmässigkeitsbeurteilung vorgestellt. Interessierte Kreise können sich somit im laufenden Prozess einbringen.
Im Juni 2021 trafen sich die kantonalen Fachstellen bereits mit den betroffenen Gemeindepräsidenten sowie Vertretern der beiden Regionen Toggenburg und Zürichsee-Linth, um in einem Workshop lokale Bedürfnisse an die Strasseninfrastruktur aufzunehmen.
Mit den Arbeiten zur Zweckmässigkeitsbeurteilung hat der Kanton ein St.Galler Planungsbüro beauftragt. Es hat die Arbeit vor Kurzem aufgenommen.
Das vorliegende Projekt beruht auf einem Auftrag des Kantonsrates im Rahmen des 17. Strassenbauprogramms (2019–2023).