Coronavirus-Betriebstestungen mit neuem System
Der Kanton St.Gallen nimmt die Betriebstestungen wieder auf. Er setzt neu auf das System «together we test» der Hirslanden-Gruppe. Dieses System ist bereits in neun Kantonen im Einsatz. Ab morgen Mittwoch können sich interessierte Unternehmen für das repetitive Testen anmelden. Die Mindestbetriebsgrösse beträgt vier Personen. Die ersten Testungen werden Ende September durchgeführt. Das repetitive Testen ist für alle Firmen und Institutionen sowie ihre Mitarbeitenden freiwillig und kostenlos.
Die Übertragung des Covid-19-Virus findet oftmals durch Personen ohne Symptome statt. Diese Personen können mittels repetitiver Tests erkannt werden, was eine frühzeitige Unterbrechung der Infektionskette ermöglicht. Darüber hinaus erlaubt das repetitive Testen eine Reduktion der Quarantänezeiten und damit die erhöhte Anwesenheit der Mitarbeitenden. Mit dem repetitiven Testen steht nebst der Covid-19-Impfung, dem Einhalten der Hygiene- und Distanzvorschriften und dem Contact Tracing eine weitere Möglichkeit zur Verfügung, die Ausbreitung des Covid-19-Virus zu überwachen und einzudämmen.
Überschaubarer Aufwand für Unternehmen
Sämtliche Prozesse rund um das repetitive Testen werden auf der Online-Plattform «together we test» der Hirslanden-Gruppe abgewickelt. Dazu gehört zum Beispiel das Erfassen der zu testenden Mitarbeitenden oder die Bestellung von Testkits. Unternehmen, die an den repetitiven Testungen teilnehmen, müssen einen Poolmanager bestimmen. Diese Person bestellt das Testmaterial, verteilt es an die zu testenden Mitarbeitenden und mischt die einzelnen Proben zu einer Sammelprobe zusammen, dem sogenannten Pooling.
Diese Sammelprobe sendet sie per Post zur Analyse ins Labor. Unternehmen können die Aufgaben des Poolmanagers auch einem externen Dienstleister wie beispielsweise einem Labor, einer Arztpraxis oder einer Apotheke in der Nähe überlassen. Bei einem positiven Testergebnis des Pools müssen alle Mitarbeitenden des Pools erneut getestet werden. Der Poolmanager informiert die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bietet sie unmittelbar für einen zweiten Test auf. Neu kann dies auch mit einem Notfallkit selbständig und per Post ausgeführt werden. Der ganze Prozess wird zusätzlich durch das Contact Tracing begleitet.
Vorteile für Unternehmen
Unternehmen mit repetitiven Testungen haben die Möglichkeit, Mitarbeitende, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten, für die berufliche Tätigkeit und den Arbeitsweg von der Kontaktquarantänepflicht zu befreien. Dabei müssen aber die Schutzmassnahmen auf dem Arbeitsweg und bei der Arbeit konsequent eingehalten werden. Dazu gehören die Hygiene, die Maskenpflicht und die Abstandsregeln. Im privaten Bereich muss die Kontaktquarantäne hingegen gemäss den Anordnungen des Contact Tracings eingehalten werden.