Kanton begrüsst Übergang in Normalisierungsphase
Der Kanton St.Gallen befürwortet wie die anderen Ostschweizer Kantone, dass bei der Bekämpfung des Coronavirus die Normalisierungsphase eingeleitet werden soll. Die Bevölkerung wird aufgerufen, sich impfen zu lassen. Zudem begrüssen die Kantone, dass für allfällige Einschränkungen zukünftig auf die Belastung des Gesundheitswesens abgestellt wird. Unbestritten ist auch, dass das Testen weiterhin einen Pfeiler bei der Pandemiebekämpfung darstellt.
Der Bundesrat hat die Anpassungen der Covid-19-Verordnung 3 zur Vernehmlassung unter anderem auch an die Kantone geschickt. Der Kanton St.Gallen begrüsst gemeinsam mit den Kantonen Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, dass der Bundesrat die Normalisierungsphase einleiten möchte, da sich nun alle Impfwilligen impfen lassen konnten. Die Rückkehr zur Normalität ist aber abhängig von einer massiven Erhöhung der Anzahl Personen, die sich impfen lassen.
Die Ostschweizer Kantone unterstützen, dass die bestehenden Schutzmassnahmen vorerst beibehalten werden und die Bevölkerung wiederholt aufgerufen wird, sich impfen zu lassen. Entsprechend hat auch der Kanton St.Gallen die kantonale Impfkampagne «Entscheide dich jetzt!» lanciert. Der Fokus muss aktuell auf der Erhöhung der Impfquote liegen.
Tests bei Personen ohne Symptome sollen kostenpflichtig werden
Die Ostschweizer Kantone begrüssen zudem auch, dass der Bundesrat für allfällige einschränkende Massnahmen nicht mehr auf die Fallzahlen, sondern auf die Belastung des Gesundheitswesens, vor allem der Intensivstationen, abstellt. Dies wurde von den Ostschweizer Kantonen schon seit längerer Zeit gefordert.
Aufgrund der aktuellen Ausgangslage erachtet der Kanton St.Gallen eine Anpassung der Teststrategie als angezeigt. Unbestritten ist dabei, dass Testen weiterhin einen Pfeiler bei der Pandemiebekämpfung darstellt. Die Regierung befürwortet dabei den Vorschlag des Bundesrates, dass insbesondere Personen ohne Symptome, die einen Antigentest für ihre Freizeitaktivitäten benötigen, die Kosten selber tragen müssen. Der Aufbau weiterer zentraler Test-Infrastrukturen ist aus Sicht des Kantons St.Gallen nicht erforderlich. Die kantonalen Testkonzepte und Testzentren sowie die zugehörige Logistik haben sich in der Zwischenzeit etabliert und sind auch für die nächste Phase der Pandemiebekämpfung angemessen.