Mitteilung Kanton

Ausfallentschädigungen auch für öffentliche Kinderbetreuungsangebote

Kind auf einem Spielplatz
Kind auf einem Spielplatz

Öffentliche Träger von familienergänzenden Betreuungsangeboten sollen rückwirkend Ausfallentschädigungen für die Zeit des Lockdowns im Frühjahr 2020 beantragen können. Diese Möglichkeit hat die Regierung in einem Gesetzesnachtrag geschaffen. Ebenfalls leitet die Regierung dem Kantonsrat zwei Nachtragskredite zu für Institutionen für Menschen mit Behinderung und für die Stiftsbibliothek.

Im Sommer 2020 entschied der Bund, dass private Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung Ausfallentschädigungen für entgangene Erträge während des Lockdowns erhalten. Die öffentliche Hand übernahm damit die Ausfälle von privat getragenen Kitas, Tagesfamilien und schulergänzenden Betreuungsangeboten. Die Ausfälle entstanden, weil Eltern ihre Kinder während des Lockdowns im Frühjahr 2020 selber betreuten.

Bedarf auf Bundesebene erkannt

Die Möglichkeit für Ausfallentschädigungen wurde nun rückwirkend auch für öffentlich getragene Angebote, also für Einrichtungen, die von den Gemeinden oder vom Kanton getragen werden, geschaffen Der Bundesrat hat die nötige gesetzliche Regelung geschaffen und per 1. Juli 2021 die zugehörige Verordnung erlassen. Die St.Galler Regierung hat nun den entsprechenden Nachtrag zum kantonalen Gesetz verabschiedet.

Umsetzung im Kanton St.Gallen

Im Kanton St.Gallen sind die Gemeinden für das Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung zuständig. Sie übernahmen deshalb hauptsächlich die Ausfälle der privaten Einrichtungen. Im Unterschied dazu übernehmen die Gemeinden bei jenen öffentlichen Kitas, Tagesfamilien und schulergänzenden Betreuungsangeboten, die Gesuche um Ausfallentschädigungen stellen werden, die Hälfte der entstandenen Ausfälle. Die andere Hälfte trägt der Kanton, wobei der Bund davon 33 Prozent übernimmt.

Gesuchstellung Ende 2021

Der Kantonsrat wird die Ausfallentschädigungen im Rahmen einer Sammelvorlage in der Septembersession beraten. Wird der Gesetzesnachtrag verabschiedet, werden die öffentlichen Trägerschaften bis Ende 2021 direkt über die Gesuchseingabe für die Ausfallentschädigungen informiert.

Im Rahmen der erwähnten Sammelvorlage werden dem Kantonsrat zudem zwei Nachtragskredite zugeleitet. Diese betreffen Mehrkosten der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (zusätzliche Kosten sowie Ertragsausfälle) sowie den finanziellen Schaden der Stiftsbibliothek St.Gallen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Regierung beantragt für die Institutionen für Menschen mit Behinderung eine zusätzliche Finanzierung seitens Kanton in der Höhe von 2,3 Millionen Franken. An die Stiftsbibliothek ist ein Beitrag an deren Schaden aus der Zeitdauer von März bis Dezember 2020 von rund 250'000 Franken vorgesehen.

Die Botschaft und der Entwurf der Regierung zu den Nachtragskrediten sind im Ratsinformationssystem (www.ratsinfo.sg.ch) unter der Geschäftsnummer 33.21.02 zu finden. Die Botschaft und die Entwürfe zur Unterstützung von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung sind unter der Geschäftsnummer 22.21.11 zu finden.