Mitteilung Kanton

Lehrpersonen müssen keine Maske mehr tragen

Symbolbild Schule: Hand mit Kreide an Wandtafel
Symbolbild Schule: Hand mit Kreide an Wandtafel

Lehrpersonen der Volksschule und an den kantonalen Schulen der Sekundarstufe II müssen ab Montag bei der Arbeit keine Hygienemasken mehr tragen. Der Entscheid des Bildungsrates des Kantons St.Gallen beruht auf den heute kommunizierten Entscheiden des Bundesrates. Im Bildungsbereich können somit die Weisungen zum Unterricht in der Volksschule und der Sekundarstufe II während der Corona-Pandemie aufgehoben werden.

Der Bundesrat hatte am 11. Juni 2021 angekündigt, die Maskenpflicht am Arbeitsplatz aufheben zu wollen. Heute hat er den Entscheid definitiv gefällt. Damit entfällt schweizweit die Maskenpflicht auf der Sekundarstufe II und am Arbeitsplatz. Gleichzeitig sind geimpfte Personen von der Kontaktquarantäne in Zukunft ausgeschlossen. Auch die Bestimmungen für besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden auf diejenigen Risikogruppen beschränkt, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 impfen lassen können. Damit gelten auch schwangere Frauen nicht mehr als generell gefährdet. Regierung und Bildungsrat begrüssen, dass die Lockerungen für den Arbeitsbereich auch im Schulbereich vollzogen werden.

Bildungsrat hebt Massnahmen auf

Vor diesem Hintergrund hatte der Bildungsrat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2021 die kantonalen Weisungen zum Unterricht während der Corona-Pandemie einer grundsätzlichen Prüfung unterzogen. Er hat für die Volksschule entschieden, die Weisungen zum Unterricht während der Corona-Pandemie auf den 28. Juni 2021 hin aufzuheben. Damit entfallen ab diesem Zeitpunkt sämtliche kantonal angeordneten Massnahmen auf Volksschulstufe. Diese sind:

  • Maskenpflicht für Lehrpersonen, das übrige Personal und erwachsene Dritte in den Volksschulgebäuden
  • Pflicht des Schulträgers zu entscheiden, ob im Unterricht gesungen wird
  • Verbot von allgemeinen Besuchstagen für Erziehungsberechtigte und Aussetzung des individuellen Besuchsrechts von Erziehungsberechtigten

Die Massnahmen auf der Sekundarstufe II und insbesondere die dortige Maskenpflicht wiederum ergeben sich weitgehend aus dem Bundesrecht. Darüber hinaus bestanden aber auch für die Sekundarstufe II kantonale Weisungen. Dies waren zum Beispiel Bestimmungen zur Schulpflicht, zur Anordnung von Fernunterricht bei einer Mehrzahl von Personen in Quarantäne oder Isolation, zur Einschränkung des Zutritts zum Schulareal und zur wöchentlichen Meldung von Covid-19-Fällen an das zuständige Amt. Der Bildungsrat hatte auch für die Sekundarstufe II beschlossen, alle Weisungen per 28. Juni 2021 aufzuheben.

Weniger Fälle auch nach Aufhebung der Maskenpflicht auf der Sekundarstufe I

Bereits seit Anfang Juni 2021 gilt im Kanton St.Gallen keine Maskenpflicht mehr für Schülerinnen und Schüler auf der Sekundarstufe I. Die statistischen Auswertungen zeigen, dass diese Lockerung keinen negativen Einfluss auf die Fallzahlen in der Volksschule hatte und somit verhältnismässig war. Diese Entwicklung stützt das jetzige Vorgehen.