Mitteilung Kanton

Beitrittsverfahren zum Konkordat über das öffentliche Beschaffungswesen

Symbolbild Beschaffungswesen Bau
Symbolbild Beschaffungswesen Bau

Der Kanton St.Gallen ist seit 1998 Mitglied der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB). Dieses Konkordat wurde vollständig revidiert und am 15. November 2019 verabschiedet. Damit der Kanton St.Gallen dem neuen Konkordat beitreten kann, müssen die Beitritts- und Vollzugsbestimmungen angepasst werden. Die Regierung schickt Bericht und Entwürfe bis am 31. August 2021 in die Vernehmlassung.

Das öffentliche Beschaffungswesen findet seine rechtlichen Grundlagen vor allem im Übereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (Government Procurement Agreement; GPA). Das GPA wurde von den Kantonen durch die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994 mit Änderungen vom 15. März 2001 umgesetzt.

Landesweit einheitliche Regelung

Im Jahr 2012 wurde das GPA totalrevidiert und vom Bundesrat unterzeichnet. Die Genehmigung durch das Parlament erfolgte am 21. Juni 2019. Am 1. Januar 2021 ist das GPA für die Schweiz in Kraft getreten. Damit werden neben dem Bund auch die Kantone zu dessen Umsetzung verpflichtet. In einem gemeinsamen Projekt haben Bund und Kantone ihre Rechtsgrundlagen im Beschaffungsrecht soweit möglich aufeinander abgestimmt. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz hat die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen am 15. November 2019 (IVöB 2019) einstimmig verabschiedet. Der Bund hat das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) zusammen mit dem GPA 2012 am 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.

Beitritt zur neuen Vereinbarung

Der Kanton St.Gallen ist seit 1998 Mitglied der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994. Dieses nun abzulösende Konkordat harmonisierte bestimmte Grundzüge des öffentlichen Beschaffungsrechts der Kantone, liess aber viel Spielraum für das kantonale Recht. Die IVöB 2019 regelt das öffentliche Beschaffungsrecht neu umfassend, weshalb eine eigene materielle Regelung auf kantonaler Ebene hinfällig wird. Der Spielraum für eigene Regelungen beschränkt sich auf gewisse Vollzugs- und Ausführungsbestimmungen. Einführungsgesetz und Verordnung müssen deshalb einer Totalrevision unterzogen und durch wenige und weniger umfassende Ausführungsbestimmungen zur IVöB 2019 ersetzt werden. Mit Eröffnung der Vernehmlassung zu Bericht und Entwürfen leitet die Regierung das Beitrittsverfahren zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 ein.

Nachhaltigkeit und Qualitätswettbewerb

Die IVöB 2019 regelt, wie der Kanton und die Gemeinden öffentliche Aufträge vergeben, also wie sie Güter, Dienstleistungen und Bauten einkaufen. Die IVöB 2019 modernisiert das öffentliche Beschaffungswesen der Kantone und harmonisiert es mit dem Bundesrecht. Die Totalrevision führt zu keiner grundlegenden Änderung des öffentlichen Beschaffungswesens. Neben der Rechtsvereinheitlichung verfolgt sie jedoch auch politische Ziele, nämlich die stärkere Berücksichtigung der ökologischen, sozialen und (volks-)wirtschaftlichen Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen und die Stärkung des Qualitätswettbewerbs gegenüber dem Preiswettbewerb. Zudem führt die IVöB 2019 neue Beschaffungsmethoden ein und macht es einfacher, Anbieter, die unzuverlässig arbeiten oder sich nicht an Vorschriften halten, auszuschliessen, was einen fairen Wettbewerb fördert.

Stellungnahmen können bis am 31. August 2021 eingereicht werden. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter sg.ch/vernehmlassungen aufgeschaltet.